Pressemitteilung

RVR-Verbandsversammlung macht Weg für neue Feuer- und Rettungswachen in Bottrop und Waltrop frei

Essen/Bottrop/Waltrop. Ruhrparlament legt neue Standorte für zwei Feuerwachen im Ruhrgebiet fest: Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat in ihrer heutigen Sitzung (20. März) die Aufstellungsbeschlüsse für die 3. Und 4. Änderung des Regionalplans Ruhr gefasst. Damit wurden die regionalplanerischen Voraussetzungen für die Realisierung neuer Feuer- und Rettungswachen an der Josef-Albers-Straße in Bottrop und der Recklinghäuser Straße in Waltrop geschaffen. Ziel ist der Neubau moderner Feuer- und Rettungswachen, welche die derzeitigen Wachen in der Hans-Sachs-Straße (Bottrop) und der Große-Geist-Straße (Waltrop) ersetzen sollen und ausreichendes Entwicklungspotenzial für die Zukunft aufweisen. Hierfür musste in beiden Fällen die bisherige Festlegung des Regionalplans als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) geändert werden.

„Im Brand- und Katastrophenfall eine gute und verlässliche Infrastruktur vorzuhalten, die den heutigen und zukünftigen Anforderungen gerecht wird, ist eines der Ziele des Regionalplans Ruhr. Durch die zügig durchgeführten Änderungen unterstützt der RVR die Städte Bottrop und Waltrop dabei, ihre Aufgaben bei der Gefahrenabwehr optimal erfüllen zu können“, so Garrelt Duin, Regionaldirektor des RVR.

Nachdem die Verbandsversammlung die Regionalplanänderungsverfahren im Juli 2025 eingeleitet hat, erfolgte die umfassende Beteiligung. Die Öffentlichkeit sowie die Fachbehörden, Verbände und Institutionen hatten Gelegenheit, sich mit den Änderungsentwürfen und ihrer Begründung zu befassen und Stellungnahmen dazu einzureichen. 

Nach dem Beschluss zeigt die Regionalplanungsbehörde die Änderungen des Regionalplans bei der Landesplanungsbehörde an. Diese prüft die Verfahren auf mögliche Rechtsfehler. Sofern diese innerhalb einer Frist von zwei Monaten keine Einwendungen erhebt, treten die Regionalplanänderungen mit der Bekanntmachung im Gesetzes- und Verordnungsblatt NRW in Kraft.

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