Pressemitteilung

Verlagerung eines Waltroper Traditionsunternehmens erfordert Regionalplanänderung / Ruhrparlament fasst Erarbeitungsbeschluss

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat in ihrer heutigen Sitzung (14. Dezember 2018) die Weichen für die mögliche Verlagerung eines Waltroper Traditionsunternehmens auf eine Bergehalde im Süden des Stadtgebietes gestellt. Die Stadt Waltrop hat die Änderung des Regionalplanes angeregt, um die planerischen Voraussetzungen für eine gewerblich-industrielle Entwicklung auf der neuen Fläche zu schaffen.

Am bisherigen Standort stößt das Unternehmen an seine Kapazitätsgrenzen. Um dem Unternehmen im Rahmen seiner Expansionsplanung eine langfristige Perspektive zu ermöglichen, wird eine Verlagerung notwendig. Der neue Standort soll auf einer landwirtschaftlich genutzten, ehemaligen Bergehalde zwischen der Straße „Im Dicken Dören“, der „Mengeder Straße“ und dem Dortmund-Ems-Kanal entstehen. Mit der Bereitstellung einer geeigneten Fläche möchte die Stadt einen der größten Arbeitgeber Waltrops im Stadtgebiet halten.

Ausnahmeregelung erforderlich

Eine gewerblich-industrielle Entwicklung war bislang mit der regionalplanerischen Festlegung des Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiches nicht vereinbar. Die Fläche soll im Regionalplan in einen zweckgebundenen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIBz) geändert werden. Die Änderung des Regionalplans erfordert eine Ausnahmeregelung für die Festlegung eines im Freiraum gelegenen Gewerbegebiets, die im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen verankert ist.

Die RVR-Verbandsversammlung hat heute den Erarbeitungsbeschluss gefasst. Im Zuge des 11. Regionalplan-Änderungsverfahrens findet Anfang 2019 eine umfangreiche Beteiligung mit Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Hierfür werden die Verfahrensunterlagen bei der Kreisverwaltung in Recklinghausen und dem Regionalverband Ruhr in Essen öffentlich ausgelegt.

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