1. Änderung des Regionalplans Ruhr – Windenergie

Zweite Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen

Nachdem die Verbandsversammlung bereits am 13.12.2024 (DS-Nr. 14/1759) den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss für die erste Beteiligung zur 1. Änderung des RP Ruhr gefasst hat, hat die Verbandsversammlung nunmehr am 10.10.2025 (Drucksache Nr.: 14/2253) die Durchführung einer zweiten uneingeschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (einschließlich der Verfahrensbeteiligten) i.S.d. § 9 ROG beschlossen. Sie hat die Regionalplanungsbehörde beauftragt, diesen Verfahrensschritt durchzuführen. 

Der Anlass der zweiten Beteiligung ergibt sich aus wesentlichen Änderungen, die nach Auswertung der Stellungnahmen aus der 1. Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (einschließlich der Verfahrensbeteiligten) notwendig wurden und zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen i.S.v. § 9 Abs. 3 ROG führten. 

Gegenstand dieser Änderung sind die zeichnerische Festlegung von Windenergiebereichen als Vorranggebiete sowie die textliche Festlegung von Zielen zu den Windenergiebereichen. Zudem sollen Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden. Diese Verpflichtung resultiert aus den Vorgaben des Artikels 15 c der europarechtlichen Richtlinie 2023/2413, die jüngst für die Ebene der Regionalplanung im § 28 Raumordnungsgesetz (ROG) in nationales Recht umgesetzt worden ist. Damit einher geht ein neues Planzeichen für Beschleunigungsgebiete und die geplante Aufnahme von Regeln in Form einer textlichen Ausweisung für diese Gebiete. Innerhalb der Beschleunigungsgebiete gelten gemäß § 6 b WindBG Genehmigungserleichterungen für Windenergieanlagen an Land und für Anlagen zur Speicherung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien.

Die Planunterlagen können vom 27.10.2025 bis einschließlich zum 03.12.2025 auf dieser Seite und über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ unter der Adresse https://beteiligung.nrw.de/k/1018080 eingesehen werden. Eine Druckfassung liegt zudem in der Bibliothek des Regionalverbandes Ruhr zur Einsichtnahme aus.

Einsichtnahme in Planunterlagen

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Planunterlagen der Beteiligten

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Einreichen von Stellungnahmen

Sie haben vom 27.10.2025 bis einschließlich zum 03.12.2025 Gelegenheit eine Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplanes, zur Begründung und zum Umweltbericht abzugeben.

Bitte geben Sie Ihre Stellungnahme vorzugsweise über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein Westfalen „Beteiligung NRW“ ab:

https://beteiligung.nrw.de/k/1018080

Alternativ können Sie uns auch unter Nutzung des Betreffs RP Ruhr WIND Ihre Stellungnahme per E-Mail an folgendes Postfach übermitteln:

Beteiligung-rpruhr[at]rvr.ruhr

oder ausnahmsweise schriftlich per Post an:

Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 10 32 64, 45032 Essen

oder nach telefonischer Anmeldung (0201 2069-6358) zur Niederschrift beim Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen.

Individuelle Eingangsbestätigungen werden grundsätzlich nicht versendet.

FAQ zur Beteiligung

Die Beteiligung findet vom 27.10.2025 bis einschließlich 03.12.2025 statt.

Neben der Veröffentlichung auf dieser Website und auf dem zentralen Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ unter der Adresse https://beteiligung.nrw.de/k/1018080 sind die Unterlagen in der Bibliothek des Regionalverbandes Ruhr, Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen, ausgelegt. Die Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

Beteiligen darf sich die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW.

Die im Zusammenhang mit der Abgabe einer Stellungnahme eventuell übermittelten personenbezogenen Daten (beispielsweise Name, Anschrift, E-Mailadresse) werden gespeichert und im Rahmen der Auswertung auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier: www.rvr.ruhr/dse

Die Stellungnahme kann über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ (https://beteiligung.nrw.de/k/1018080) übermittelt werden.

Alternativ kann die Abgabe der Stellungnahme auch per E-Mail an Beteiligung-rpruhr[at]rvr.ruhr

oder

schriftlich per Post an: Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 10 32 64, 45032 Essen

oder

nach telefonischer Anmeldung (0201 2069-6358) zur Niederschrift beim Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen.

erfolgen.

Weiterführende Informationen

Bekanntmachungen der Bezirksregierungen

Zu der ausführlichen offiziellen Bekanntmachung in den Amtsblättern gelangen Sie hier: 

REGIERUNGSBEZIRK DÜSSELDORF (NR. 42)
REGIERUNGSBEZIRK MÜNSTER (NR. 42)
REGIERUNGSBEZIRK ARNSBERG (NR. 42)

Beschlussvorlage der Verbandsversammlung

Zur Beschlussvorlage des Ruhrparlaments gelangen sie hier:

ruhrparlament.de

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Markus Gerber

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Referat Staatliche Regionalplanung
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