2. Änderung des Regionalplans Ruhr auf dem Gebiet der Stadt Hattingen
Die Stadt Hattingen verfolgt das Ziel, auf dem ehemaligen Produktionsgelände der Firma Orenstein & Koppel westlich der Nierendorfer Straße (L 924) die Voraussetzungen für die Realisierung eines innenstadtnahen, neuen Quartiers zu schaffen. Geplant ist die Entwicklung eines nachhaltigen und zeitgemäßen Stadtquartiers mit Integration von Gewerbe- und Wohnnutzungen sowie Frei- und Grünflächen mit hoher Aufenthaltsqualität. Ebenso sollen neue Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen geschaffen werden, die dem Plangebiet und dem näheren Umfeld dienen.
Um eine entsprechende Nachnutzung der Fläche zu ermöglichen, soll der im Regionalplan Ruhr festgelegte GIB in ASB (ca. 12 ha) geändert werden. ASB sind gemäß der Anlage 3 zur Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (Landesplanungsgesetz DVO – LPlG DVO) Vorranggebiete und als Bereiche für Wohnen, Einzelhandel, wohnverträgliches Gewerbe, Wohnfolgeeinrichtungen, öffentliche und private Dienstleistungen, siedlungszugehörige Grün-, Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen definiert.
Aktueller Verfahrensstand
Die Verbandsversammlung des RVR hat am 04.07.2025 den Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren gefasst (Drucksache Nr.: 14/2101).
Im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahren vom 08.09.2025 bis einschließlich 20.10.2025 hatten die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit eine Stellungnahme zum Entwurf der 2. Änderung abzugeben. Momentan werden die eingegangenen Stellungnahmen gesichtet und ausgewertet.
Weiterführende Informationen
Beschlussvorlage der Verbandsversammlung
Zur Beschlussvorlage des Ruhrparlaments gelangen sie hier:
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Markus Gerber
Referatsleitung
Referat Staatliche Regionalplanung
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