3. ÄNDERUNG DES REGIONALPLANS RUHR AUF DEM GEBIET DER STADT BOTTROP
Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen
Die Verbandsversammlung hat am 04.07.2025 die Aufstellung der 3. Änderung des Regionalplans Ruhr auf dem Gebiet der Stadt Bottrop beschlossen. Sie hat die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Aufstellungsverfahren durchzuführen und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten Stellen gemäß § 9 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW an der Planänderung zu beteiligen.
Anlass der Regionalplanänderung ist das Ziel der Stadt Bottrop, einen Neubau der Feuer- und Rettungswache an der Josef-Albers-Straße zu realisieren. Die Feuerwache Bottrop stammt in ihren Hauptteilen aus den Jahren 1972 ff., der Anbau für den Rettungsdienst, die Leitstelle und die Amtsleitung aus dem Jahr 1992. Neben der Berufsfeuerwehr befinden sich auf dem Gelände auch noch die Freiwillige Feuerwehr Bottrop-Altstadt und die Jugendfeuerwehr. Die Standards im Rettungsdienst und die allgemeinen Anforderungen an Technik, Fahrzeugausstattung und Gebäude haben sich in den letzten Jahrzehnten wesentlich verändert. Die gesetzlichen Ansprüche an eine ordnungsgemäße Betriebsorganisation bzw. die gesetzlichen Vorgaben für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit können am bisherigen Standort nicht mehr sichergestellt werden. Zudem entsprechen die derzeit genutzten Gebäude nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine räumliche Unterbringung für eine moderne Feuer- und Rettungswache.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Feuer- und Rettungswache zu schaffen, soll der im Regionalplan Ruhr festgelegte AFAB mit den überlagernden Zweckbestimmungen RG und teilweise BSN in ASB (ca. 3,9 ha) geändert werden. ASB sind gemäß der Anlage 3 zur Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (Landesplanungsgesetz DVO – LPlG DVO) Vorranggebiete und als Bereiche für Wohnen, Einzelhandel, wohnverträgliches Gewerbe, Wohnfolgeeinrichtungen, öffentliche und private Dienstleistungen, siedlungszugehörige Grün-, Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen definiert.
Die Planunterlagen können vom 08.09.2025 bis einschließlich zum 20.10.2025 auf dieser Seite und über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ unter der Adresse https://beteiligung.nrw.de/k/1016150 eingesehen werden. Eine Druckfassung liegt zudem in der Bibliothek des Regionalverbandes Ruhr zur Einsichtnahme aus.
Auslegungsunterlagen der Beteiligten
Die digitale Einsichtnahme erfolgt schnell und unkompliziert. Um die vollständigen Inhalte angezeigt zu bekommen und herunterladen zu können, öffnen Sie die einzelnen Reiter:
Einreichen von Stellungnahmen
Sie haben vom 08.09.2025 bis einschließlich zum 20.10.2025 Gelegenheit eine Stellungnahme abzugeben.
Bitte geben Sie Ihre Stellungnahme vorzugsweise über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein Westfalen „Beteiligung NRW“ ab:
Alternativ können Sie uns auch unter Nutzung des Betreffs RP Ruhr Bottrop Ihre Stellungnahme per E-Mail an folgendes Postfach übermitteln:
beteiligung-rpruhr[at]rvr.ruhr
Oder ausnahmsweise schriftlich per Post an:
Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 10 32 64, 45032 Essen
oder nach telefonischer Anmeldung (0201 2069-6358) zur Niederschrift beim Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen.
Individuelle Eingangsbestätigungen werden grundsätzlich nicht versendet.
FAQ zur Beteiligung
In welchem Zeitraum findet die Beteiligung statt?
Die Beteiligung findet vom 08.09.2025 bis einschließlich 20.10.2025 statt.
WO LIEGEN DIE UNTERLAGEN AUS?
Neben der Veröffentlichung auf dieser Website und auf dem zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ unter der Adresse https://beteiligung.nrw.de/k/1016150 sind die Unterlagen in der Bibliothek des Regionalverbandes Ruhr, Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen, ausgelegt. Die Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
WER DARF SICH BETEILIGEN?
Beteiligen darf sich die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW.
WIE WIRD MIT PERSONENBEZOGENEN DATEN UMGEGANGEN?
Die im Zusammenhang mit der Abgabe einer Stellungnahme eventuell übermittelten personenbezogenen Daten (beispielsweise Name, Anschrift, E-Mailadresse) werden gespeichert und im Rahmen der Auswertung auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier: www.rvr.ruhr/dse
WO KANN ICH MEINE STELLUNGNAHME ABGEBEN?
Die Stellungnahme kann über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein Westfalen „Beteiligung NRW“ (https://beteiligung.nrw.de/k/1016150) übermittelt werden.
Alternativ kann die Abgabe der Stellungnahme auch per E-Mail an Beteiligung-rpruhr[at]rvr.ruhr
oder
schriftlich per Post an: Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 10 32 64, 45032 Essen
oder
nach telefonischer Anmeldung (0201 2069-6358) zur Niederschrift beim Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen
erfolgen.
Weiterführende Informationen
Gesetzliche Grundlagen
Bekanntmachungen der Bezirksregierungen
Zu der ausführlichen offiziellen Bekanntmachung in den Amtsblättern gelangen Sie hier:
REGIERUNGSBEZIRK DÜSSELDORF (NR. 35 VOM 28.08.2025)
REGIERUNGSBEZIRK MÜNSTER (NR. 35 VOM 29.08.2025)
REGIERUNGSBEZIRK ARNSBERG (NR. 35 VOM 30.08.2025)
Beschlussvorlage der Verbandsversammlung
Zur Beschlussvorlage des Ruhrparlaments gelangen sie hier:
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Markus Gerber
Referat Staatliche Regionalplanung
Team Siedlungs- und Freiraumentwicklung
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