Essen/Ruhrgebiet. Der Planungsausschuss des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät in seiner Sitzung am 13. November 2024 über die 1. Änderung des Regionalplans Ruhr. Es geht um den Ausbau der Windenergie im Ruhrgebiet, der durch die Ausweisung von neuen Flächen im Regionalplan vorangetrieben werden soll.
Ziel ist es, die Versorgungssicherheit der Region mit erneuerbaren Energien als heimischem Energieträger zu erhöhen, regionale Wertschöpfung zu ermöglichen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Anlass sind neue rechtliche Regelungen auf Bundes- und Landesebene, die eine Vergrößerung der Flächen für die Windenergienutzung zum Ziel haben.
Konkret müssen in den Regionen Nordrhein-Westfalens durch die regionalen Planungsträger zeitnah flächenbezogene Mindestwerte erreicht werden. Nur dann ist eine geordnete räumliche Entwicklung beim Ausbau der Windenergie auch dauerhaft planungsrechtlich gesichert. Der Entwurf der 1. Änderung des Regionalplans Ruhr sieht eine Flächenkulisse von etwa 2.690 Hektar für den Windenergieausbau vor. Da die Kernruhrgebietsstädte aufgrund ihres hohen Siedlungsflächenanteils nur über ein eingeschränktes Potenzial für den Windenergieausbau verfügen, befindet sich der überwiegende Teil der 113 Flächen im Ballungsrandbereich des Ruhrgebiets.
In der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung am 13. Dezember soll der Aufstellungsbeschluss für die Änderung gefasst werden. Ab Januar ist dann ein vierwöchiges Beteiligungsverfahren geplant, in dem sowohl für Behörden und Verbände als auch für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht. Bereits jetzt können die Planunterlagen auf der Seite des Ruhrparlaments unter www.ruhrparlament.de eingesehen werden.