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Bochumer Experten entwickeln gerechtes Verfahren zur Bewertung von vererbten Immobilien

Bochum.(idr). Experten der Ruhr-Uni Bochum haben ein gerechtes Verfahren zur Besteuerung von Immobilien entwickelt. Die Wissenschaftler des Forschungsinstituts InWIS haben mit dem erprobten Verfahren eine Antwort auf das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung der Bewertung von Immobilien im Erbschaftsfall gefunden. Laut Urteil muss der Gesetzgeber bis zum Ende des nächsten Jahres das Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes von ererbten Immobilien neu regeln. Der Bochumer Vorschlag: Der Verkehrswert einer Immobilie wird anhand der Erträge, die in Zukunft zu erwarten sind, ermittelt. Dabei schätzen die Forscher die Marktentwicklung (Mietniveau und Leerstandsrisiko) mit Hilfe einer Bevölkerungs- und Haushaltsprognose ab und kommen so zu einer Ertragsprognose. Auf diese Weise kann z.B. der demografische Wandel berücksichtigt werden. Der führt nämlich oft dazu, dass in vielen Wohnungsmarktregionen die Nachfrage nach Wohnungen zurückgeht und Leerstände die Mieterträge drücken. Immobilien verlieren dann drastisch an Wert. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil kritisiert, dass das gegenwärtig geregelte Verfahren zur Ermittlung der Immobilienwerte zu "zufälligen und willkürlichen" Ergebnissen führe. Bis jetzt werden Immobilienwerte ermittelt, indem man den Jahresmietertrag mit einem pauschalen Vervielfältiger multipliziert und Altersabschläge abzieht. Dieses Verfahren wird den tatsächlichen Entwicklungen an den Immobilienmärkten nicht mehr gerecht.Pressekontakt: InWIS - Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung, Prof. Dr. Volker Eichener, Telefon: 0171/6956550, Internet: http://www.inwis.de

Bochum.(idr). Experten der Ruhr-Uni Bochum haben ein gerechtes Verfahren zur Besteuerung von Immobilien entwickelt. Die Wissenschaftler des Forschungsinstituts InWIS haben mit dem erprobten Verfahren eine Antwort auf das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung der Bewertung von Immobilien im Erbschaftsfall gefunden. Laut Urteil muss der Gesetzgeber bis zum Ende des nächsten Jahres das Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes von ererbten Immobilien neu regeln.

 

Der Bochumer Vorschlag: Der Verkehrswert einer Immobilie wird anhand der Erträge, die in Zukunft zu erwarten sind, ermittelt. Dabei schätzen die Forscher die Marktentwicklung (Mietniveau und Leerstandsrisiko) mit Hilfe einer Bevölkerungs- und Haushaltsprognose ab und kommen so zu einer Ertragsprognose.

 

Auf diese Weise kann z.B. der demografische Wandel berücksichtigt werden. Der führt nämlich oft dazu, dass in vielen Wohnungsmarktregionen die Nachfrage nach Wohnungen zurückgeht und Leerstände die Mieterträge drücken. Immobilien verlieren dann drastisch an Wert.

 

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil kritisiert, dass das gegenwärtig geregelte Verfahren zur Ermittlung der Immobilienwerte zu "zufälligen und willkürlichen" Ergebnissen führe. Bis jetzt werden Immobilienwerte ermittelt, indem man den Jahresmietertrag mit einem pauschalen Vervielfältiger multipliziert und Altersabschläge abzieht. Dieses Verfahren wird den tatsächlichen Entwicklungen an den Immobilienmärkten nicht mehr gerecht.

Pressekontakt: InWIS - Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung, Prof. Dr. Volker Eichener, Telefon: 0171/6956550, Internet: http://www.inwis.de

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