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Bochumer Gutachten bewertet Einsatz von KI-Tools an Hochschulen

Bochum (idr). Wie sollen Hochschulen mit Arbeiten umgehen, die von Chatrobotern wie ChatGPT verfasst wurden? Dazu koordiniert die Ruhr-Universität Bochum derzeit ein Rechtsgutachten im Auftrag des NRW-Wissenschaftsministeriums, das im Frühjahr vorliegen soll. Die Bochumer Wissenschaftler gehören zu den ersten, die sich mit der Bedeutung von KI-Anwendungen für den Lehr- und Lernbetrieb an deutschen Hochschulen beschäftigen.

 

ChatGPT und ähnliche Programme sind in der Lage, zu einem vorgegebenen Thema einen Text zu verfassen, der sich auf den ersten Blick liest wie von einem Menschen verfasst. Sie setzen nicht einfach vorgefundene Textteile zusammen, sondern generieren einen neuen Text. Durch das Gutachten sollen Hochschulen Orientierung erhalten, wie der Einsatz solcher Programmen im Urheber- und Prüfungsrecht zu beurteilen ist.

Pressekontakt: Ruhr-Universität Bochum, Diana Meier-Haverkorn, Telefon: 0234/32-22141, E-Mail: diana.meier-haverkorn@rub.de

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