Informationsdienst Ruhr

Herten und Gelsenkirchen erreichen Sperrgebietsverordnung

Münster/Gelsenkirchen/Herten (idr). Die Städte Herten und Gelsenkirchen haben ein Verbot der öffentlichen Prostitution während des Tages erreicht. Die Bezirksregierung Münster erlässt eine Sperrgebietsverordnung, die die Straßenprostitution während der Tagesstunden von 6 bis 20 Uhr Winterzeit und 6 bis 22 Uhr Sommerzeit unterbindet. Die Verordnung tritt zum 5. Januar in Kraft. Entlang der Münster- und der Gelsenkirchener Straße hatte sich ein "Straßenstrich" etabliert, auf dem zeitweise bis zu 30 Prostituierte ihre Dienste angeboten haben. Langfristig wollen die Städte einen abgegrenzten Kontaktbereich einrichten.Pressekontakt: Bezirksregierung Münster, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Sigrun Rittrich, Telefon: 0251/411-1070, E-Mail: pressestelle@brms.nrw.de

Münster/Gelsenkirchen/Herten (idr). Die Städte Herten und Gelsenkirchen haben ein Verbot der öffentlichen Prostitution während des Tages erreicht. Die Bezirksregierung Münster erlässt eine Sperrgebietsverordnung, die die Straßenprostitution während der Tagesstunden von 6 bis 20 Uhr Winterzeit und 6 bis 22 Uhr Sommerzeit unterbindet. Die Verordnung tritt zum 5. Januar in Kraft.

Entlang der Münster- und der Gelsenkirchener Straße hatte sich ein "Straßenstrich" etabliert, auf dem zeitweise bis zu 30 Prostituierte ihre Dienste angeboten haben. Langfristig wollen die Städte einen abgegrenzten Kontaktbereich einrichten.

Pressekontakt: Bezirksregierung Münster, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Sigrun Rittrich, Telefon: 0251/411-1070, E-Mail: pressestelle@brms.nrw.de

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