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Keine Jobverluste am Bau durch Mindestlohn

Essen (idr). Der Mindestlohn im Bauhauptgewerbe hat nicht zu Beschäftigungsverlusten geführt. Das ist das Ergebnis einer Studie, die das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) in Essen gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik erstellt hat. Der massive Stellenabbau in der Branche seit Mitte der 90er Jahre sei vor allem auf das Ende des Baubooms nach der Wiedervereinigung zurückzuführen, nicht jedoch auf die Festlegung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze. Diese wurde 1997 eingeführt. Davor verdienten in den neuen Bundesländern knapp 24 Prozent der Beschäftigten weniger als den Mindestlohn, in Westdeutschland waren es knapp vier Prozent. Die Übertragung der Ergebnisse auf andere Wirtschaftszweige in Deutschland sei allerdings nur bedingt möglich, da für das Bauhauptgewerbe spezifische Rahmenbedingungen gelten, so die Wissenschaftler. Die Studie wurde vom Bundesarbeitsministerium in Auftrag gegeben.Pressekontakt: RWI, Dr. Sandra Schaffner, Telefon: 0201/8149-282, Pressestelle, Sabine Weiler, Telefon: -213, E-Mail: Sabine.Weiler@rwi-essen.de

Essen (idr). Der Mindestlohn im Bauhauptgewerbe hat nicht zu Beschäftigungsverlusten geführt. Das ist das Ergebnis einer Studie, die das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) in Essen gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik erstellt hat.

Der massive Stellenabbau in der Branche seit Mitte der 90er Jahre sei vor allem auf das Ende des Baubooms nach der Wiedervereinigung zurückzuführen, nicht jedoch auf die Festlegung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze. Diese wurde 1997 eingeführt. Davor verdienten in den neuen Bundesländern knapp 24 Prozent der Beschäftigten weniger als den Mindestlohn, in Westdeutschland waren es knapp vier Prozent.

Die Übertragung der Ergebnisse auf andere Wirtschaftszweige in Deutschland sei allerdings nur bedingt möglich, da für das Bauhauptgewerbe spezifische Rahmenbedingungen gelten, so die Wissenschaftler. Die Studie wurde vom Bundesarbeitsministerium in Auftrag gegeben.

Pressekontakt: RWI, Dr. Sandra Schaffner, Telefon: 0201/8149-282, Pressestelle, Sabine Weiler, Telefon: -213, E-Mail: Sabine.Weiler@rwi-essen.de

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