Informationsdienst Ruhr

Knapp die Hälfte der Oberbürgermeister und Landräte im Ruhrgebiet werden 2014 gewählt

Metropole Ruhr (idr). Sieben der insgesamt 15 Oberbürgermeister und Landräte im Ruhrgebiet werden ihre Amtszeit um rund eineinhalb Jahre verkürzen. Dadurch fallen die Oberbürgermeister- bzw. Landratswahlen mit den Ratswahlen am 25. Mai 2014 zusammen. Das Land hatte mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie denjenigen Stadt- und Kreisspitzen ein einmaliges Niederlegungsrecht eingeräumt, deren Wahlperiode zum 20. Oktober 2015 endet. Genutzt wird diese Option von den Oberbürgermeistern Bernd Tischler (Bottrop, SPD), Frank Baranowski (Gelsenkirchen, SPD), Jörg Dehm (Hagen, CDU) und Thomas Hunsteger-Petermann (Hamm, CDU) sowie von den Landräten Michael Makiolla (Kreis Unna, SPD), Ansgar Müller (Kreis Wesel, SPD) und Cay Süberkrüb (Kreis Recklinghausen, SPD). Ottilie Scholz (Bochum, SPD), Reinhard Paß (Essen, SPD), Horst Schiereck (Herne, SPD), Dagmar Mühlenfeld (Mülheim, SPD), Klaus Wehling (Oberhausen, SPD) und Arnim Brux (Ennepe-Ruhr-Kreis, SPD) beenden ihre Amtzeit erst 2015. Sonderfälle bilden die Städte Dortmund und Duisburg, wo die Oberbürgermeister nicht 2009 gewählt wurden. Für sie gilt das Niederlegungsrecht nicht. So endet die Amtszeit des Duisburger Oberbürgermeisters Sören Link (SPD) erst 2018. Der 2010 in Dortmund gewählte Ullrich Sierau (SPD) bleibt bis 2016 an der Stadtspitze. Das Land hat das Niederlegungsrecht eingeräumt, damit die Wahlen von Oberbürgermeistern und Landräten sowie von Räten und Bezirksvertretung spätestens ab 2020 auf einen Termin zusammengelegt werden können.Pressekontakt: idr, Telefon: 0201/2069-282, E-Mail: idr@rvr-online.de

Metropole Ruhr (idr). Sieben der insgesamt 15 Oberbürgermeister und Landräte im Ruhrgebiet werden ihre Amtszeit um rund eineinhalb Jahre verkürzen. Dadurch fallen die Oberbürgermeister- bzw. Landratswahlen mit den Ratswahlen am 25. Mai 2014 zusammen. Das Land hatte mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie denjenigen Stadt- und Kreisspitzen ein einmaliges Niederlegungsrecht eingeräumt, deren Wahlperiode zum 20. Oktober 2015 endet.

Genutzt wird diese Option von den Oberbürgermeistern Bernd Tischler (Bottrop, SPD), Frank Baranowski (Gelsenkirchen, SPD), Jörg Dehm (Hagen, CDU) und Thomas Hunsteger-Petermann (Hamm, CDU) sowie von den Landräten Michael Makiolla (Kreis Unna, SPD), Ansgar Müller (Kreis Wesel, SPD) und Cay Süberkrüb (Kreis Recklinghausen, SPD).

Ottilie Scholz (Bochum, SPD), Reinhard Paß (Essen, SPD), Horst Schiereck (Herne, SPD), Dagmar Mühlenfeld (Mülheim, SPD), Klaus Wehling (Oberhausen, SPD) und Arnim Brux (Ennepe-Ruhr-Kreis, SPD) beenden ihre Amtzeit erst 2015.

Sonderfälle bilden die Städte Dortmund und Duisburg, wo die Oberbürgermeister nicht 2009 gewählt wurden. Für sie gilt das Niederlegungsrecht nicht. So endet die Amtszeit des Duisburger Oberbürgermeisters Sören Link (SPD) erst 2018. Der 2010 in Dortmund gewählte Ullrich Sierau (SPD) bleibt bis 2016 an der Stadtspitze.

Das Land hat das Niederlegungsrecht eingeräumt, damit die Wahlen von Oberbürgermeistern und Landräten sowie von Räten und Bezirksvertretung spätestens ab 2020 auf einen Termin zusammengelegt werden können.

Pressekontakt: idr, Telefon: 0201/2069-282, E-Mail: idr@rvr-online.de

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