Informationsdienst Ruhr

Land legt Lärmschutzzonen am Flughafen Dortmund fest

Dortmund (idr). Die NRW-Landesregierung hat für den Flughafen Dortmund in einer Rechtsverordnung erstmals einen Lärmschutzbereich festgelegt. Dieser untergliedert sich - abhängig von der Lärmbelastung - in zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone. Der Flughafenbetreiber ist verpflichtet, in den Schutzzonen die Kosten für zusätzliche Schallschutzmaßnahmen zu tragen, etwa für Schallschutzfenster. Der Lärmschutzbereich soll einen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Menschen leisten, die im Umkreis des Flughafens leben. Die Verkehrsprognose wird 2017 geprüft und die Rechtsverordnung gegebenenfalls angepasst.Pressekontakt: NRW-Umweltministerium, Stephan Malessa, Telefon: 0211/4566-748, E-Mail: stephan.malessa@mkulnv.nrw.de

Dortmund (idr). Die NRW-Landesregierung hat für den Flughafen Dortmund in einer Rechtsverordnung erstmals einen Lärmschutzbereich festgelegt. Dieser untergliedert sich - abhängig von der Lärmbelastung - in zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone. Der Flughafenbetreiber ist verpflichtet, in den Schutzzonen die Kosten für zusätzliche Schallschutzmaßnahmen zu tragen, etwa für Schallschutzfenster.

Der Lärmschutzbereich soll einen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Menschen leisten, die im Umkreis des Flughafens leben. Die Verkehrsprognose wird 2017 geprüft und die Rechtsverordnung gegebenenfalls angepasst.

Pressekontakt: NRW-Umweltministerium, Stephan Malessa, Telefon: 0211/4566-748, E-Mail: stephan.malessa@mkulnv.nrw.de

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