Informationsdienst Ruhr

Neue Kündigungssperrfristen bei Umwandlung von Mietwohnungen

Düsseldorf/Metropole Ruhr (idr). In Bottrop, Dortmund, Hattingen und Waltrop wird die Kündigungssperrfrist für Mieter bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verlängert. Das hat die Landesregierung beschlossen. Die vier Ruhrgebietsstädte gehören zu insgesamt 33 NRW-Kommunen, in denen der Wohnungsmarkt nach Angaben des Landes besonders angespannt ist. Daher verlängert sich die Kündigungsfrist von drei auf fünf Jahren. In weiteren vier Kommunen wird die Sperrfrist auf acht Jahre heraufgesetzt.Pressekontakt: NRW-Bauministerium, Pressestelle, Matthias Kietzmann, Telefon: 0211/3843-1015, E-Mail: Matthias.Kietzmann@mwebwv.nrw.de

Düsseldorf/Metropole Ruhr (idr). In Bottrop, Dortmund, Hattingen und Waltrop wird die Kündigungssperrfrist für Mieter bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verlängert. Das hat die Landesregierung beschlossen. Die vier Ruhrgebietsstädte gehören zu insgesamt 33 NRW-Kommunen, in denen der Wohnungsmarkt nach Angaben des Landes besonders angespannt ist. Daher verlängert sich die Kündigungsfrist von drei auf fünf Jahren. In weiteren vier Kommunen wird die Sperrfrist auf acht Jahre heraufgesetzt.

Pressekontakt: NRW-Bauministerium, Pressestelle, Matthias Kietzmann, Telefon: 0211/3843-1015, E-Mail: Matthias.Kietzmann@mwebwv.nrw.de

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