Informationsdienst Ruhr

Rahmenvertrag zur barrierefreien Gestaltung des SPNV zwischen VRR und LAG Selbsthilfe NRW

Gelsenkirchen (idr). Die LAG Selbsthilfe NRW und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) unterzeichneten heute eine Rahmenvereinbarung zur Barrierefreiheit im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Beide Vertragspartner verpflichten sich zu einer engen Kooperation, um den Zugang und die Nutzung des SPNV für Menschen mit Behinderung zu realisieren. Die LAG Selbsthilfe NRW ist ein Interessenszusammenschluss von über 120 Verbänden behinderter und chronisch kranker Menschen. Der VRR wird weiterhin im Rahmen seiner Möglichkeiten und gesetzlichen Aufgaben auf die Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit des SPNV hinwirken. Ein weiteres gemeinsames Ziel ist die Anhebung der Bahnsteighöhe an allen S-Bahn-Stationen. Infos: www.vrr.dePressekontakt: VRR, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Sabine Tkatzik, Telefon: 0209/1584-412, E-Mail: tkatzik@vrr.de

Gelsenkirchen (idr). Die LAG Selbsthilfe NRW und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) unterzeichneten heute eine Rahmenvereinbarung zur Barrierefreiheit im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Beide Vertragspartner verpflichten sich zu einer engen Kooperation, um den Zugang und die Nutzung des SPNV für Menschen mit Behinderung zu realisieren. Die LAG Selbsthilfe NRW ist ein Interessenszusammenschluss von über 120 Verbänden behinderter und chronisch kranker Menschen.

Der VRR wird weiterhin im Rahmen seiner Möglichkeiten und gesetzlichen Aufgaben auf die Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit des SPNV hinwirken. Ein weiteres gemeinsames Ziel ist die Anhebung der Bahnsteighöhe an allen S-Bahn-Stationen.

Infos: www.vrr.de

Pressekontakt: VRR, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Sabine Tkatzik, Telefon: 0209/1584-412, E-Mail: tkatzik@vrr.de

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