Informationsdienst Ruhr

RVR-Regionaldirektor Klink: Interpretation des Hagener IHK-Gutachtens ist falsch und unfair

Essen.(idr). Erstaunt und verärgert ist Heinz-Dieter Klink, Direktor des Regionalverbandes Ruhr (RVR), über die Interpretation der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer über das von ihr eigens in Auftrag gegebene Gutachten zum möglichen Austritt der Stadt Hagen aus dem RVR. "Der Gutachter stellt auf Seite 44 fest, die Bestimmung des Paragrafen 18, Absatz 1 und 2, ist rechtlich nicht zu beanstanden. In der Pressemitteilung steht aber, die RVR-Austrittsregelung sei in Gänze rechtswidrig und nichtig. Da war wohl der Wunsch der Vater des Gedanken", so Klink. Der Gutachter zweifelt insbesondere an, dass die Gebäude und Flächen im Besitz des RVR nicht gewinnbringend zu veräußern sind, und daher der Zerschlagungswert auf null gesetzt wird. Klink weiter: "Das Gutachten der IHK in Hagen bringt uns in der Sache nicht weiter. Ärgerlich ist besonders, dass die Interpretation der Rechtsauffassung von Professor Oebbecke falsch und unfair ist. Ich frage mich überhaupt, wieso sich die Kammer so vehement in die Verhandlungen zwischen dem RVR und seiner Mitgliedskommune Hagen einmischt. Ich würde mir wünschen, dass die Diskussion sich weniger um Zahlen sondern um Entwicklungsperspektiven von Hagen als Teil der Metropole Ruhr dreht. Denn ich bin fest davon überzeugt, dass Hagen auch zukünftig von der Zugehörigkeit zur Metropole Ruhr profitieren wird, unter anderem bei der Finanzierung von Projekten mit regionaler Bedeutung durch Fördermittel des Landes und der EU".Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, Fax: -501, E-Mail: hapke@rvr-online.de

Essen.(idr). Erstaunt und verärgert ist Heinz-Dieter Klink, Direktor des Regionalverbandes Ruhr (RVR), über die Interpretation der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer über das von ihr eigens in Auftrag gegebene Gutachten zum möglichen Austritt der Stadt Hagen aus dem RVR.

 

"Der Gutachter stellt auf Seite 44 fest, die Bestimmung des Paragrafen 18, Absatz 1 und 2, ist rechtlich nicht zu beanstanden. In der Pressemitteilung steht aber, die RVR-Austrittsregelung sei in Gänze rechtswidrig und nichtig. Da war wohl der Wunsch der Vater des Gedanken", so Klink. Der Gutachter zweifelt insbesondere an, dass die Gebäude und Flächen im Besitz des RVR nicht gewinnbringend zu veräußern sind, und daher der Zerschlagungswert auf null gesetzt wird.

 

Klink weiter: "Das Gutachten der IHK in Hagen bringt uns in der Sache nicht weiter. Ärgerlich ist besonders, dass die Interpretation der Rechtsauffassung von Professor Oebbecke falsch und unfair ist. Ich frage mich überhaupt, wieso sich die Kammer so vehement in die Verhandlungen zwischen dem RVR und seiner Mitgliedskommune Hagen einmischt.

 

Ich würde mir wünschen, dass die Diskussion sich weniger um Zahlen sondern um Entwicklungsperspektiven von Hagen als Teil der Metropole Ruhr dreht. Denn ich bin fest davon überzeugt, dass Hagen auch zukünftig von der Zugehörigkeit zur Metropole Ruhr profitieren wird, unter anderem bei der Finanzierung von Projekten mit regionaler Bedeutung durch Fördermittel des Landes und der EU".

Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, Fax: -501, E-Mail: hapke@rvr-online.de

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