Informationsdienst Ruhr

RVR und Kreis Wesel stellen Gutachten zur Kiesabgabe vor

Wesel/Essen.(idr). Der Kieseuro kann eingeführt werden, wenn das Land mitmacht. Eine Lösung mit Hilfe eines Landesgesetzes oder ein Kiesabgabegesetz des Landes verstößt nicht gegen Bundes- oder EU-Recht und garantiert landesweit gleiche Rahmenbedingungen für die Rohstoffgewinnung. Dies ist das Fazit eines Gutachtens, das Prof. Dr. jur. Reinhard Hendler (Universität Trier), im Auftrag des Regionalverbandes Ruhr und des Kreises Wesel erstellt hat. Heute wurden die Ergebnisse in Wesel vorgestellt. Allerdings seien auch andere Lösungen denkbar, die jedoch mit einem höheren Rechtsrisiko verbunden sind, so heißt es in dem rechtlichen Kurzgutachten über die "Möglichkeiten zur Einführung einer Abgabe auf die Entnahme von Kiesen in Nordrhein-Westfalen (Kiesabgabe)". Vorgeschlagen wird auch, die Verwendung der möglichen Gebühreneinnahmen im Landesgesetz zu regeln. Der Kieseuro soll als Abgabe einen Ausgleich für die Belastungen durch den Kiesabbau vor Ort schaffen. Die Unternehmen, die abbauen, sollen pro gehobenem Kubikmeter Kies an die geschädigten Kommunen zahlen. Die Idee für die Abgabe stammt aus dem Kreis Wesel, der wie der angrenzende Kreis Kleve besonders vom Kiesabbau betroffen ist. HINWEIS FÜR DIE REDAKTIONEN: Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie unter http://www.rvr-online.de/presse/aktuelles/presseinfo.php. Eine Kurzfassung des Gutachtens steht unter http://www.rvr-online.de/presse/aktuelles/galerie.php zum Download bereit.Pressekontakt: Pressekontakte: Kreis Wesel, Pressestelle, Gerhard Patzelt, Telefon: 0281/207-2142, E-Mail: gerhard.patzelt@kreis-wesel.de; RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, Fax: -501, E-Mail: hapke@rvr-online.de

Wesel/Essen.(idr). Der Kieseuro kann eingeführt werden, wenn das Land mitmacht. Eine Lösung mit Hilfe eines Landesgesetzes oder ein Kiesabgabegesetz des Landes verstößt nicht gegen Bundes- oder EU-Recht und garantiert landesweit gleiche Rahmenbedingungen für die Rohstoffgewinnung. Dies ist das Fazit eines Gutachtens, das Prof. Dr. jur. Reinhard Hendler (Universität Trier), im Auftrag des Regionalverbandes Ruhr und des Kreises Wesel erstellt hat. Heute wurden die Ergebnisse in Wesel vorgestellt.

 

Allerdings seien auch andere Lösungen denkbar, die jedoch mit einem höheren Rechtsrisiko verbunden sind, so heißt es in dem rechtlichen Kurzgutachten über die "Möglichkeiten zur Einführung einer Abgabe auf die Entnahme von Kiesen in Nordrhein-Westfalen (Kiesabgabe)". Vorgeschlagen wird auch, die Verwendung der möglichen Gebühreneinnahmen im Landesgesetz zu regeln.

 

Der Kieseuro soll als Abgabe einen Ausgleich für die Belastungen durch den Kiesabbau vor Ort schaffen. Die Unternehmen, die abbauen, sollen pro gehobenem Kubikmeter Kies an die geschädigten Kommunen zahlen. Die Idee für die Abgabe stammt aus dem Kreis Wesel, der wie der angrenzende Kreis Kleve besonders vom Kiesabbau betroffen ist.

 

HINWEIS FÜR DIE REDAKTIONEN: Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie unter http://www.rvr-online.de/presse/aktuelles/presseinfo.php. Eine Kurzfassung des Gutachtens steht unter http://www.rvr-online.de/presse/aktuelles/galerie.php zum Download bereit.

Pressekontakt: Pressekontakte: Kreis Wesel, Pressestelle, Gerhard Patzelt, Telefon: 0281/207-2142, E-Mail: gerhard.patzelt@kreis-wesel.de; RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, Fax: -501, E-Mail: hapke@rvr-online.de

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