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Thema Selbständigkeit:Arbeitsämter helfen mit Überbrückungsgeld

Ruhrgebiet.(idr). Durch die Zahlung von Überbrückungsgeld gehören die Arbeitsämter im Ruhrgebiet zu den größten Förderern von Existenzgründungen. Die Fördersumme, die sechs Monate lang gezahlt wird, berechnet sich nach den vorher bezogenen Leistungen im Rahmen der Arbeitslosenunterstützung oder -hilfe.Die Arbeitsämter im Bereich des Kommunalverbandes Ruhrgebiet zahlten im ersten Halbjahr 1998 2.465 mal Überbrückungsgeld an ehemals arbeitslose Existenzgründer. Nach einer Studie des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sind drei Jahre nach der Gründung rund 70 Prozent der Geförderten noch immer selbständig.Zudem werden in den neugegründeten Unternehmen Arbeitsplätze geschaffen: So beschäftigt fast jeder Zweite nach drei Jahren mindestens einen weiteren Mitarbeiter. Die Einstellung wird ebenfalls durch die Arbeitsverwaltung gefördert. Im laufenden Jahr zahlten die Revier-Arbeitsämter 382 mal einen entsprechenden Zuschuß.Landesarbeitsamt NRW, Regina Kerwien, Telefon: 0211/4306-556, Fax: -888, e-mail: LAA.NRW.Presse@t-online.dePressekontakt:

Ruhrgebiet.(idr). Durch die Zahlung von Überbrückungsgeld gehören die Arbeitsämter im Ruhrgebiet zu den größten Förderern von Existenzgründungen. Die Fördersumme, die sechs Monate lang gezahlt wird, berechnet sich nach den vorher bezogenen Leistungen im Rahmen der Arbeitslosenunterstützung oder -hilfe.Die Arbeitsämter im Bereich des Kommunalverbandes Ruhrgebiet zahlten im ersten Halbjahr 1998 2.465 mal Überbrückungsgeld an ehemals arbeitslose Existenzgründer. Nach einer Studie des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sind drei Jahre nach der Gründung rund 70 Prozent der Geförderten noch immer selbständig.Zudem werden in den neugegründeten Unternehmen Arbeitsplätze geschaffen: So beschäftigt fast jeder Zweite nach drei Jahren mindestens einen weiteren Mitarbeiter. Die Einstellung wird ebenfalls durch die Arbeitsverwaltung gefördert. Im laufenden Jahr zahlten die Revier-Arbeitsämter 382 mal einen entsprechenden Zuschuß.Landesarbeitsamt NRW, Regina Kerwien, Telefon: 0211/4306-556, Fax: -888, e-mail: LAA.NRW.Presse@t-online.de

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