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Regionalplan Ruhr

Ruhrparlament stimmt für zweite Offenlage und erneute Beteiligung

Die Verbandsversammlung im Regionalverband Ruhr (RVR) hat heute (17. Dezember) den Weg frei gemacht für das zweite Beteiligungsverfahren für den Regionalplan Ruhr. Die Auswertung der im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen hat dazu geführt, dass der Entwurf des Regionalplans nach der Auslegung geändert worden ist.

Um von den Änderungen betroffenen Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu den Planänderungen zu äußern, ist eine erneute Beteiligungsrunde gesetzlich vorgeschrieben. Die Planunterlagen werden voraussichtlich von Ende Januar bis April erneut öffentlich ausgelegt.

Neben dem Beschluss zur zweiten Offenlage macht sich das Ruhrparlament in einem Begleitantrag dafür stark, in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen und der RVR-Regionalplanung, frühzeitig Nachnutzungskonzepte für Abbauflächen von Rohstoffen zu erarbeiten. Eine breite Mehrheit stimmte auch für die "Resolution für eine Transformation in der Baustoffproduktion und Baustoffnutzung", um unter anderem die Recyclingquote bei Baustoffen wie Kies, Sand oder Ton zu erhöhen.

"Die breite Zustimmung des Ruhrparlaments zur zweiten Offenlage ist ein starkes Signal, den einheitlichen Regionalplan Ruhr im kommenden Jahr entscheidend vorwärts zu bringen. Denn der neue Regionalplan Ruhr gibt wichtige Rahmenbedingungen vor: für mehr Arbeitsplätze in der Metropole Ruhr, für neuen Wohnraum und für notwendige Maßnahmen zu Klimaanpassungen auf dem Weg zur grünsten Industrieregion", so Dr. Frank Dudda, Vorsitzender der Verbandsversammlung beim RVR, nach dem Beschluss.

Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel ergänzt: "Mehr als 7.300 Stellungnahmen sind in der ersten Beteiligungsrunde eingegangen, die die Regionalplanung im RVR ausgewertet und ins neue Planwerk eingearbeitet hat. Zu Beginn des neuen Jahres bekommen daher Kommunen, Behörden und Bürgerinnen und Bürger erneut die Gelegenheit, sich mit den geänderten Inhalten des Plans zu befassen und Stellung zu nehmen."

Neben neuen Wohnbau-, Gewerbe- und Industrieflächen legt der Regionalplan Ruhr künftige Verkehrsachsen, Natur- und Landschaftsschutzbereiche, Wälder, Flächen für Klima- und Hochwasserschutz sowie die Gewinnung von Bodenschätzen für die nächsten 15 bis 25 Jahre fest. Er berücksichtigt auch die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur für die gesamte Region. Planerisch gesichert sind im Ruhrgebiet bereits mehr als 20 regional bedeutsame Gewerbe- und Industrieflächen. Diese Regionalen Kooperationsstandorte hat das Ruhrparlament im Sommer 2021 verabschiedet.

Der Planentwurf ist in einem intensiven Dialog mit den 53 Kommunen und vier Kreisen der Metropole Ruhr, sowie Fachbehörden, Verbänden und Kammern entstanden. Der Regionalplan Ruhr ist die planerische Grundlage für kommunale Flächennutzungspläne und Genehmigungsverfahren der Fachbehörden.

Die Unterlagen liegen voraussichtlich ab Ende Januar bei den Kreisen und kreisfreien Städten im Ruhrgebiet zur Einsicht aus. Kommunen, Verbände, Fachbehörden sowie Bürgerinnen und Bürger können innerhalb der dreimonatigen Auslegung zu den geänderten Planinhalten ihre Stellungnahmen abgeben. Diese werden nach Ablauf der öffentlichen Auslegung von der Regionalplanungsbehörde fachlich und rechtlich ausgewertet und anschließend der Verbandsversammlung zur abschließende Befassung erneut vorgelegt.

Die Unterlagen zur zweiten Offenlage sind im neuen Jahr online einsehbar:

regionalplanung.rvr.ruhr
Vorlagen, Anträge und die Resolution aus der Verbandsversammlung:

ruhrparlamant.de

Regionalverband Ruhr

info@rvr.ruhr
+49 201 2069-0