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Ruhrparlament gibt grünes Licht für zwei Regionalplanänderungen

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat in ihrer heutigen Sitzung (25. September) zwei Regionalplanänderungsverfahren abschließend beraten und ihre Zustimmung erteilt. Damit kann in Waltrop ein Betrieb seinen Standort verlagern, und in Haltern am See können die nächsten Schritte für die weitere Gewinnung von Quarzsand vorbereitet werden.

Die 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, schafft auf Antrag der Stadt Waltrop die regionalplanerischen Voraussetzungen für die Verlagerung der ortsansässigen Firma Langendorf an eine Bergehalde im südlichen Stadtgebiet Waltrops. Hierzu wird ein neuer Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen mit einer Größe von ca. 12 Hektar regionalplanerisch festgelegt.

Dem Nutzungszweck entsprechend sollen auf dieser Fläche nur Betriebe für die Produktion von Nutzfahrzeugen und mit der Nutzfahrzeugproduktion im Zusammenhang stehende Betriebszweige angesiedelt werden. Damit kann die Stadt Waltrop verbindliches Bau- und Planungsrecht in Form des Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes schaffen.

Der Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, auf dem Gebiet der Stadt Haltern ermöglicht die Erweiterung der bestehenden Quarzsandgewinnung "Haltern-Sythen" (Silbersee I). Auf Antrag des dort langjährig tätigen Unternehmens soll das Abbaugebiet um rund 90 Hektar erweitert werden.

Aufgrund der überregionalen Bedeutung und der aktuellen Bedarfssituation für Quarzsande erfolgt die Regionalplanänderung im Vorgriff zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr, in dem die Erweiterungsfläche bereits enthalten ist.

RVR-Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel: "Die heute vom Ruhrparlament gefassten Beschlüsse ermöglichen wichtige Standortentscheidungen in der Metropole Ruhr und helfen Arbeitsplätze zu sichern. Sie geben zudem den beteiligten Kommunen und Unternehmen die nötige Planungssicherheit."

Nach der Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung zeigt die Regionalplanungsbehörde die Regionalplanänderungen bei der Landesplanungsbehörde an. Erst wenn diese innerhalb einer Frist von drei Monaten keine Einwendungen erhebt, wird die Änderung nach amtlicher Bekanntmachung im Gesetzes- und Verordnungsblatt NRW wirksam.

Die Unterlagen zu den Regionalplanänderungen sind verfügbar unter

ruhrparlament.de (Drucksache 13/1814 und 1787)

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