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Ruhrparlament beschließt neuen einheitlichen Regionalplan Ruhr

Essen. Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat heute mit großer Mehrheit mit dem Regionalplan Ruhr die Weichen für den Weg der Metropole Ruhr in die Zukunft gestellt. Nach mehr als 55 Jahren bekommt das Ruhrgebiet wieder ein eigenes, flächendeckendes Planwerk, das verbindliche Zielaussagen für eine zukunftsfähige Entwicklung der Region mit 5,1 Millionen Menschen vorgibt. An diesen Zielaussagen haben sich die 53 Kommunen im Verbandsgebiet mit ihren Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen sowie Fachbehörden im Rahmen ihrer Genehmigungsverfahren auszurichten.

Mit dem Beschluss des Ruhrparlaments geht ein mehrjähriges Aufstellungsverfahren mit einer intensiven inhaltlichen Diskussion und öffentlichen Beteiligung zu Ende. Der Regionalplan Ruhr löst die im Verbandsgebiet bestehenden Pläne der drei Bezirksregierungen in Arnsberg, Düsseldorf und Münster und den Regionalen Flächennutzungsplan der Städteregion 2030 im mittleren Ruhrgebiet ab.

In drei Beteiligungsrunden hatten Behörden, Verbände, Kommunen und die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich mit dem Planwerk zu befassen und Stellung zu nehmen. Die Regionalplanung im RVR hat dabei mehr als 17.000 Eingaben erhalten und sich mit allen einzeln beschäftigt, diese ausgewertet und abgewogen. Alle Stellungnahmen wurden dem Ruhrparlament vorgelegt.

Dr. Frank Dudda, Vorsitzender der Verbandsversammlung und Oberbürgermeister der Stadt Herne, sagt zu der historischen Entscheidung: „Das Ruhrgebiet hat heute doppelten Grund stolz zu sein: Nach mehr als fünf Jahrzehnten hat die Region nun wieder einen selbst erarbeiteten Regionalplan aus der Region für die Region. Denn er ist der erste Regionalplan, der vom direkt gewählten Ruhrparlament beauftragt und verabschiedet worden ist. Und dieser Zukunftsplan wird uns auf dem Weg, die grünste Industrieregion der Welt zu werden, begleiten. Die neu ausgewiesenen Flächen bieten Platz für neue Investitionen, Innovationen und Arbeitsplätz. Gleichzeitig werden wichtige Freiräume für Naherholung, den Artenschutz  und den Klimaschutz gesichert.“

Flächen für Wohnen, Arbeiten, Erholung und Klimaschutz

Der Regionalplan umfasst eine Fläche von 443.709 Hektar. Davon entfallen mit 48 Prozent knapp die Hälfte auf Allgemeine Freiraum und Agrarbereiche, 23 Prozent auf Allgemeine Siedlungsbereiche und 20 Prozent entfallen auf Waldbereiche. Der Plan legt in den Allgemeinen Siedlungsbereichen rund 3.200 Hektar Wohnreserven für etwa 140.000 zusätzliche Wohnungen fest. Für Gewerbe und Industrie stehen im Regionalplan Ruhr rund 5.100 Hektar Potenzialflächen zusätzlich zur Verfügung, davon entfallen rund 1.300 Hektar in mehr als 20 Regionalen Kooperationsstandorten für flächenintensive Betriebe bereit.

RVR-Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel betont: „Nachdem unser Vorläufer, der Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk 1966 bundesweit den ersten Regionalplan vorgelegt hat, knüpft der Regionalplan Ruhr an diese bewährte Tradition an. Der flächendeckende Regionalplan für die Metropole Ruhr trägt durch eine verantwortungsvolle und bedarfsorientierte Flächenausweisung den Herausforderungen der Zukunft Rechnung. Durch die Wiedernutzung von Industrie- oder Brachflächen wird zum Beispiel die Inanspruchnahme von Freiraum ‚auf der Grünen Wiese‘ vermieden.“

Mit der Sicherung von landwirtschaftlichen Flächen oder Wäldern werden Kaltluftentstehungsgebiete gesichert, die für den Temperaturausgleich in den dicht bebauten Innenstädte immer notwendiger werden. Die Regionalen Grünzüge, die fest im Regionalplan verankert bleiben, gliedern als grüne Korridore die Übergänge zwischen den Städten. Gleichzeitig leiten sie frische Luft in dichter bebaute Ballungskerne und schaffen zugleich Erholungsflächen für die Menschen in der Metropole Ruhr.

Verantwortungsvolle Abwägung unterschiedlicher Interessen

„Bei der Aufstellung eines Regionalplanes mussten unterschiedliche Flächenansprüche, oft entgegengesetzte Nutzungsvorstellungen sowie persönliche Betroffenheiten untereinander abgestimmt und hierfür Kompromisse gefunden werden“, berichtet Michael Bongartz, Leiter der Regionalplanung beim RVR aus der Praxis. „Der Abgleich dieser vielschichtigen Interessen erforderte Sorgfalt und Zeit.“

In einem fraktionsübergreifenden Begleitantrag zum Regionalplan-Beschluss will die Politik im RVR die besondere Situation der Gewinnung von Rohstoffen wie Kies und Sand vor allem im westlichen Ruhrgebiet nach dem Inkrafttreten des Regionalplanes weiter beobachten. Das Ruhrparlament hat mit großer Mehrheit beschlossen, dass die für die Rohstoffgewinnung vorgesehenen Bereiche künftig nach Inkrafttreten der angekündigten Änderung der landesplanerischen Vorschriften im Sinne einer nachhaltigen Flächenentwicklung angepasst werden sollen.

Ergänzend wird die RVR-Verwaltung beauftragt, mit den betroffenen Kommunen und Kreisen in den Dialog zu treten, um gemeinsam für die künftigen Rohstoffgewinnungsbereiche Konzepte für eine Nachfolgenutzung zu entwickeln, an denen auch die Kiesindustrie beteiligt werden soll. Die Landschaftsräume könnten nach Beendigung der Auskiesung für Freizeit und Erholung, Naturschutz, erneuerbare Energien oder auch neue Wohnformen auf dem Wasser umgestaltet und für die Bevölkerung zugänglich gemacht werden.

Letzte Etappe: Prüfung durch die Landesplanung

Das Ruhrparlament im RVR hatte im Sommer 2018 die Verwaltung beauftragt, einen flächendeckenden Regionalplan für die Metropole Ruhr zu erarbeiten. Im Rahmen des Verfahrens gab es drei öffentliche Auslegungen. Nach den ersten und zweiten Beteiligungsrunden hat die Verwaltung alle eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und die Entwurfsfassung entsprechend überarbeitet. Nach der dritten Beteiligung gingen weitere Stellungnahmen ein, die jedoch lediglich zu Ergänzungen in der Begründung und dem Umweltbericht sowie zu redaktionellen Anpassungen am Plan, aber nicht zu einer inhaltlichen Änderung des Planwerkes führten.

Nach dem Beschluss durch die Verbandsversammlung reicht der RVR das Planwerk beim NRW-Wirtschaftsministerium als übergeordnete Landesplanungsbehörde zur Rechtsprüfung ein. Die Landesplanungsbehörde hat für die Prüfung drei Monate Zeit. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung veröffentlicht die Behörde das Planwerk, das mit dem Tag der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft tritt.

Der Plan im Netz:
www.regionalplanung.rvr.ruhr

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