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Aktuelles Gutachten zeigt neue Wege zum kommunalen Altschuldenabbau auf

Essen / Metropole Ruhr (idr). Die langfristige Entschuldung der Kommunen im Ruhrgebiet kann gelingen. Diese These vertritt der Finanzexperte Professor Dr. Martin Junkernheinrich von der TU Kaiserslautern in seinem jüngsten Gutachten zum Abbau kommunaler Altschulden. Das Gutachten im Auftrag des Regionalverbandes Ruhr (RVR) ist heute (11. April) erstmals bei einem Expertengespräch aus Wissenschaft und Politik des DGB Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der Stadt Gelsenkirchen vorgestellt worden. Es sieht vor, dass sich Bund, Land und Kommunen zu gleichen Teilen am Altschuldenabbau beteiligen. Die Gutachter schlagen nach dem Vorbild der "Hessenkasse" ein sogenanntes Festbetragsmodell für den kommunalen Entschuldungsanteil vor. Anders als in Hessen wird der Festbetrag aber nicht auf 25 Euro je Einwohner für alle Kommunen und maximal 30 Jahre begrenzt. "Die höhere Verschuldung in Nordrhein-Westfalen erfordert sowohl einen höheren kommunalen Betrag als auch eine längere Laufzeit für die besonders hoch verschuldeten Kommunen", sagt Finanzexperte Prof. Junkernheinrich. Dazu könnte auf einen Tilgungsgrundbetrag von 20 Euro je Einwohner ein von der Verschuldungshöhe abhängiger Zinsanteil aufgeschlagen werden. Würden sich Bund und Land zusammen mit 75 Prozent an der Entschuldung beteiligen, könnte der maximale kommunale Tilgungsbeitrag auf 49 Euro je Einwohner begrenzt werden. Die Frage kommunaler Schulden beschäftigt mittlerweile auch die Regierungskommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse", in der über eine Lösung des kommunalen Altschuldenproblems debattiert wird. Es geht bundesweit um rund 46 Milliarden Euro, davon entfallen 14,9 Milliarden auf das Ruhrgebiet. Die in Gelsenkirchen diskutierten Lösungsansätze sollen auch in die Ruhr-Konferenz der Landesregierung eingebracht werden. HINWEIS AN DIE REDAKTIONEN: Das Gutachten zum Abbau kommunaler Altschulden in der Kurzfassung finden Sie unter www.presse.rvr.ruhr zum Download.Pressekontakt: RVR, Pressesprecher, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, E-Mail: hapke@rvr.ruhr

Essen / Metropole Ruhr (idr). Die langfristige Entschuldung der Kommunen im Ruhrgebiet kann gelingen. Diese These vertritt der Finanzexperte Professor Dr. Martin Junkernheinrich von der TU Kaiserslautern in seinem jüngsten Gutachten zum Abbau kommunaler Altschulden. Das Gutachten im Auftrag des Regionalverbandes Ruhr (RVR) ist heute (11. April) erstmals bei einem Expertengespräch aus Wissenschaft und Politik des DGB Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der Stadt Gelsenkirchen vorgestellt worden. Es sieht vor, dass sich Bund, Land und Kommunen zu gleichen Teilen am Altschuldenabbau beteiligen.

Die Gutachter schlagen nach dem Vorbild der "Hessenkasse" ein sogenanntes Festbetragsmodell für den kommunalen Entschuldungsanteil vor. Anders als in Hessen wird der Festbetrag aber nicht auf 25 Euro je Einwohner für alle Kommunen und maximal 30 Jahre begrenzt. "Die höhere Verschuldung in Nordrhein-Westfalen erfordert sowohl einen höheren kommunalen Betrag als auch eine längere Laufzeit für die besonders hoch verschuldeten Kommunen", sagt Finanzexperte Prof. Junkernheinrich. Dazu könnte auf einen Tilgungsgrundbetrag von 20 Euro je Einwohner ein von der Verschuldungshöhe abhängiger Zinsanteil aufgeschlagen werden. Würden sich Bund und Land zusammen mit 75 Prozent an der Entschuldung beteiligen, könnte der maximale kommunale Tilgungsbeitrag auf 49 Euro je Einwohner begrenzt werden.

Die Frage kommunaler Schulden beschäftigt mittlerweile auch die Regierungskommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse", in der über eine Lösung des kommunalen Altschuldenproblems debattiert wird. Es geht bundesweit um rund 46 Milliarden Euro, davon entfallen 14,9 Milliarden auf das Ruhrgebiet. Die in Gelsenkirchen diskutierten Lösungsansätze sollen auch in die Ruhr-Konferenz der Landesregierung eingebracht werden.

HINWEIS AN DIE REDAKTIONEN: Das Gutachten zum Abbau kommunaler Altschulden in der Kurzfassung finden Sie unter www.presse.rvr.ruhr zum Download.

Pressekontakt: RVR, Pressesprecher, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, E-Mail: hapke@rvr.ruhr

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