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Beschäftigung für Langzeitarbeitslose schaffen: RVR und andere Arbeitsmarktpartner unterzeichnen Absichtserklärung

Düsseldorf/Essen (idr). Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes zu fördern, um so gemeinsam die Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren: Das haben Arbeitsmarktpartner in NRW in einer gemeinsamen Erklärung vereinbart, die heute in Düsseldorf unterschrieben wurde. Zu den Unterzeichnern gehören das NRW-Arbeitsministerium sowie Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, die kommunalen Spitzenverbände, zu denen auch der Regionalverband Ruhr (RVR) zählt, Wohlfahrtsträger und die Bundesagentur für Arbeit. In der gemeinsamen Erklärung legen die Arbeitsmarktpartner das Ziel fest, dass das Teilhabechancengesetz vor allem nachhaltige Arbeitsverhältnisse fördert, die auch nach dem Ende der Anschubfinanzierung weiter bestehen bleiben. Gemeinsam wollen sie die Umsetzung vor Ort so unterstützen, dass mit den neuen Fördermöglichkeiten langfristig Vorteile für alle Beteiligten entstehen. RVR-Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel meint dazu: "Die neue gesetzliche Regelung ist ein vielversprechender Ansatz, den Sockel der im Ruhrgebiet verfestigen Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen. Das Gesetz bietet Betroffenen die Chance, ins Arbeitsleben zurückzukehren. Und es führt zu einer Entlastung der Sozialetats in den Kommunen der Metropole Ruhr." Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes sollen 2019 landesweit rund 15.000 sozialversicherungspflichtige Stellen für Langzeitarbeitslose entstehen. Das Gesetz ermöglicht die Förderung von Beschäftigungen über einen Zeitraum bis zu fünf Jahren und Lohnkostenzuschüsse, die zu Beginn der Förderung bis zu 100 Prozent betragen können.Pressekontakt: NRW-Arbeitsministerium, Pressestelle, Telefon: 0211/855-3118, E-Mail: presse@mags.nrw.de

Düsseldorf/Essen (idr). Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes zu fördern, um so gemeinsam die Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren: Das haben Arbeitsmarktpartner in NRW in einer gemeinsamen Erklärung vereinbart, die heute in Düsseldorf unterschrieben wurde. Zu den Unterzeichnern gehören das NRW-Arbeitsministerium sowie Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, die kommunalen Spitzenverbände, zu denen auch der Regionalverband Ruhr (RVR) zählt, Wohlfahrtsträger und die Bundesagentur für Arbeit.

In der gemeinsamen Erklärung legen die Arbeitsmarktpartner das Ziel fest, dass das Teilhabechancengesetz vor allem nachhaltige Arbeitsverhältnisse fördert, die auch nach dem Ende der Anschubfinanzierung weiter bestehen bleiben. Gemeinsam wollen sie die Umsetzung vor Ort so unterstützen, dass mit den neuen Fördermöglichkeiten langfristig Vorteile für alle Beteiligten entstehen.

RVR-Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel meint dazu: "Die neue gesetzliche Regelung ist ein vielversprechender Ansatz, den Sockel der im Ruhrgebiet verfestigen Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen. Das Gesetz bietet Betroffenen die Chance, ins Arbeitsleben zurückzukehren. Und es führt zu einer Entlastung der Sozialetats in den Kommunen der Metropole Ruhr."

Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes sollen 2019 landesweit rund 15.000 sozialversicherungspflichtige Stellen für Langzeitarbeitslose entstehen. Das Gesetz ermöglicht die Förderung von Beschäftigungen über einen Zeitraum bis zu fünf Jahren und Lohnkostenzuschüsse, die zu Beginn der Förderung bis zu 100 Prozent betragen können.

Pressekontakt: NRW-Arbeitsministerium, Pressestelle, Telefon: 0211/855-3118, E-Mail: presse@mags.nrw.de

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