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Beteiligungsverfahren zum Regionalplan Ruhr beginnt

Essen/Metropole Ruhr (idr). Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat am 6. Juli 2018 beschlossen, einen neuen Regionalplan für die Metropole Ruhr aufzustellen. Jetzt haben Bürgerinnen und Bürger sowie Fachbehörden und Verbände bis zum 27. Februar 2019 die Möglichkeit, zum vorliegenden Entwurf Stellung zu nehmen. Der Planentwurf kann vom 27. August 2018 bis einschließlich zum 27. Februar 2019 auf der Internetseite des RVR unter www.regionalplanung.rvr.ruhr eingesehen werden. Neben neuen Wohnbau-, Gewerbe- und Industrieflächen legt der Regionalplan Ruhr künftige Verkehrsachsen, Natur- und Landschaftsschutzbereiche, Wälder, Flächen für Windenergienutzung, Grundwasserschutz sowie Gewinnung von Bodenschätzen für die nächsten 15 bis 20 Jahre fest. Erstmals in NRW werden regional bedeutsame Gewerbe- und Industrieflächen für neue Unternehmen und Arbeitsplätze ausgewiesen. Diese regionalen Kooperationsstandorte sollen in interkommunaler Zusammenarbeit entwickelt werden und dabei optimale Standortbedingungen für große Betriebsansiedlungen bieten. "Der künftige Regionalplan Ruhr wird das Leben der Menschen in der Metropole Ruhr für Jahre entscheidend prägen. Platz für neue Arbeitsplätze, zusätzlichen Wohnraum und weitere Freizeitmöglichkeiten wird geschaffen. Gleichzeitig sorgt der Plan für eine schonende Inanspruchnahme des Freiraums", erläutert RVR-Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel. HINWEIS FÜR DIE REDAKTIONEN: Weiterführende Informationen sowie den Planentwurf mit allen Anlagen finden Sie unter www.regionalplanung.rvr.ruhr. Die ausführliche Presseinformation steht unter www.presse.rvr.ruhrPressekontakt: RVR, Pressestelle, Barbara Klask, Telefon: 0201/2069-201, E-Mail. klask@rvr.ruhr

Essen/Metropole Ruhr (idr). Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat am 6. Juli 2018 beschlossen, einen neuen Regionalplan für die Metropole Ruhr aufzustellen. Jetzt haben Bürgerinnen und Bürger sowie Fachbehörden und Verbände bis zum 27. Februar 2019 die Möglichkeit, zum vorliegenden Entwurf Stellung zu nehmen. Der Planentwurf kann vom 27. August 2018 bis einschließlich zum 27. Februar 2019 auf der Internetseite des RVR unter www.regionalplanung.rvr.ruhr eingesehen werden.

Neben neuen Wohnbau-, Gewerbe- und Industrieflächen legt der Regionalplan Ruhr künftige Verkehrsachsen, Natur- und Landschaftsschutzbereiche, Wälder, Flächen für Windenergienutzung, Grundwasserschutz sowie Gewinnung von Bodenschätzen für die nächsten 15 bis 20 Jahre fest. Erstmals in NRW werden regional bedeutsame Gewerbe- und Industrieflächen für neue Unternehmen und Arbeitsplätze ausgewiesen. Diese regionalen Kooperationsstandorte sollen in interkommunaler Zusammenarbeit entwickelt werden und dabei optimale Standortbedingungen für große Betriebsansiedlungen bieten.

"Der künftige Regionalplan Ruhr wird das Leben der Menschen in der Metropole Ruhr für Jahre entscheidend prägen. Platz für neue Arbeitsplätze, zusätzlichen Wohnraum und weitere Freizeitmöglichkeiten wird geschaffen. Gleichzeitig sorgt der Plan für eine schonende Inanspruchnahme des Freiraums", erläutert RVR-Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel.

HINWEIS FÜR DIE REDAKTIONEN: Weiterführende Informationen sowie den Planentwurf mit allen Anlagen finden Sie unter www.regionalplanung.rvr.ruhr. Die ausführliche Presseinformation steht unter www.presse.rvr.ruhr

Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Barbara Klask, Telefon: 0201/2069-201, E-Mail. klask@rvr.ruhr

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