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Beteiligungsverfahren zur 1. Regionalplanänderung zum Ausbau der Windenergie abgeschlossen - 270 Stellungnahmen in der Abwägung

Essen/Ruhrgebiet (idr). Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat vom 20. Januar bis 3. März 2025 ein sechswöchiges Beteiligungsverfahren zur 1. Regionalplanänderung im Hinblick auf den Ausbau der Windenergie gestartet. Sowohl öffentliche Stellen wie Kommunen, Fachbehörden oder Kammern, als auch Bürgerinnen und Bürger, private Initiativen und Verbände hatten in dieser Zeit Gelegenheit, zu den Planinhalten Stellung zu nehmen. Insgesamt sind etwa 270 Stellungnahmen eingegangen. Die exakte Anzahl kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau benannt werden, da einige Stellungnahmen in mehrfacher Ausführung sowohl postalisch als auch digital eingegangen sind.

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden nun von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet und sämtliche entscheidungsrelevante Belange müssen abgewogen werden. Ausschlaggebend ist, dass es sich bei den vorgebrachten Anregungen um substanzielle, planerisch handhabbare Belange handelt. Mangelnde Akzeptanz allein ist dabei kein abwägungserheblicher Belang. Sofern auf Grundlage der Einwendungen Änderungen an der Flächenkulisse vorgenommen werden sollten, müssen diese immer auch fachlich begründet werden. Sollten im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Hinweise eingegangen sein, die eine Änderung des Planentwurfs erfordern (durch Herausnahme, Neuabgrenzung oder Hinzunahme von Windenergiebereichen), ist eine weiteres Beteiligungsverfahren notwendig.

 

Insofern entscheidet der nun laufende Prozess auch darüber, ob die RVR-Verbandsversammlung den das Verfahren abschließenden Feststellungsbeschluss wie angestrebt noch in diesem Jahr fassen kann. Nach dem Beschluss muss die Planänderung bei der Landesplanungsbehörde zur Rechtsprüfung angezeigt werden. Mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW wird die 1. Änderung des Regionalplans Ruhr dann rechtskräftig.

 

Die RVR-Verbandsversammlung hatte am 13. Dezember 2024 den sogenannten Aufstellungsbeschluss für die 1. Regionalplanänderung gefasst und das Änderungsverfahren damit förmlich eingeleitet.

Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Barbara Klask, Telefon: 0201/2069-201, E-Mail: klask[at]rvr.ruhr

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