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Bundeskabinett beschließt Strukturhilfen: RVR fordert Unterstützung für Standorte von Steinkohlekraftwerken ein

Berlin/Essen (idr). Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zu Milliardenhilfen für den Strukturwandel in den Braunkohle-Regionen beschlossen. Bis zu 14 Milliarden Euro sollen in die betroffenen Regionen fließen, davon rund 5,2 Milliarden in das Rheinische Revier. Neben den Hilfen für die Braunkohlereviere sind weitere knapp 1,1 Milliarden Euro für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken vorgesehen. Der Regionalverband Ruhr (RVR) begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, erneuert aber seine Forderung, dass die Strukturhilfen dem Ruhrgebiet zugute kommen. Der Verband betont ebenso wie der Kommunalrat, das Gremium der Oberbürgermeister und Landräte in der Metropole Ruhr, dass das Ende der Kohleverstromung nicht nur für die niederrheinische Braunkohle sondern auch für die zwölf Standorte der Steinkohlekraftwerke im Ruhrgebiet weitreichende Auswirkungen auf Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung hat. "Mit finanzieller Unterstützung des Bundes können wir die stillzulegenden Kraftwerksstandorte aufbereiten und schnell wieder nutzbar machen, um dem zunehmenden Flächenengpass für Gewerbe und Industrie entgegenzuwirken", so RVR-Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel. "Vorausschauend weist der vom RVR erarbeitete Entwurf des Regionalplans Ruhr bereits heute mögliche Kraftwerksareale als regionale Kooperationsflächen für größere Unternehmensansiedlungen aus." Ebenfalls dringend notwendig seien Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur. Zudem müsse der Ausbau bestehender und die Ansiedlung weiterer außeruniversitärer Forschungseinrichtungen insbesondere im nördlichen Ruhrgebiet gefördert werden. Die vom Kohleausstieg betroffenen Kommunen und Kreise der Metropole Ruhr haben beim Kohle-Dialog bereits Handlungsfelder benannt. Kriterien für die Projektauswahl und -entwicklung sind in der Erarbeitung. Bis zum Sommer 2020 sollen Projekte qualifiziert und präsentiert werden. Koordiniert wird der Prozess von der Business Metropole Ruhr GmbH (BMR), der Tochtergesellschaft des Regionalverbandes Ruhr. Als Vermittler und Prozessbegleiter soll sie im Auftrag des Landes die Kommunen bei der Entwicklung der Projekte beraten und unterstützen. Der Gesetzentwurf soll jetzt zur Beratung und Verabschiedung an den Bundestag weitergeleitet werden. In Kraft treten soll das Gesetz zu den Strukturhilfen erst, wenn auch das Kohleausstiegsgesetz verkündet ist. Bund und Länder wollen spätestens 2038 den Ausstieg aus der Kohleverstromung schaffen.Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, E-Mail: hapke@rvr.ruhr

Berlin/Essen (idr). Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zu Milliardenhilfen für den Strukturwandel in den Braunkohle-Regionen beschlossen. Bis zu 14 Milliarden Euro sollen in die betroffenen Regionen fließen, davon rund 5,2 Milliarden in das Rheinische Revier. Neben den Hilfen für die Braunkohlereviere sind weitere knapp 1,1 Milliarden Euro für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken vorgesehen. Der Regionalverband Ruhr (RVR) begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, erneuert aber seine Forderung, dass die Strukturhilfen dem Ruhrgebiet zugute kommen.

Der Verband betont ebenso wie der Kommunalrat, das Gremium der Oberbürgermeister und Landräte in der Metropole Ruhr, dass das Ende der Kohleverstromung nicht nur für die niederrheinische Braunkohle sondern auch für die zwölf Standorte der Steinkohlekraftwerke im Ruhrgebiet weitreichende Auswirkungen auf Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung hat. "Mit finanzieller Unterstützung des Bundes können wir die stillzulegenden Kraftwerksstandorte aufbereiten und schnell wieder nutzbar machen, um dem zunehmenden Flächenengpass für Gewerbe und Industrie entgegenzuwirken", so RVR-Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel. "Vorausschauend weist der vom RVR erarbeitete Entwurf des Regionalplans Ruhr bereits heute mögliche Kraftwerksareale als regionale Kooperationsflächen für größere Unternehmensansiedlungen aus."

Ebenfalls dringend notwendig seien Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur. Zudem müsse der Ausbau bestehender und die Ansiedlung weiterer außeruniversitärer Forschungseinrichtungen insbesondere im nördlichen Ruhrgebiet gefördert werden.

Die vom Kohleausstieg betroffenen Kommunen und Kreise der Metropole Ruhr haben beim Kohle-Dialog bereits Handlungsfelder benannt. Kriterien für die Projektauswahl und -entwicklung sind in der Erarbeitung. Bis zum Sommer 2020 sollen Projekte qualifiziert und präsentiert werden. Koordiniert wird der Prozess von der Business Metropole Ruhr GmbH (BMR), der Tochtergesellschaft des Regionalverbandes Ruhr. Als Vermittler und Prozessbegleiter soll sie im Auftrag des Landes die Kommunen bei der Entwicklung der Projekte beraten und unterstützen.

Der Gesetzentwurf soll jetzt zur Beratung und Verabschiedung an den Bundestag weitergeleitet werden. In Kraft treten soll das Gesetz zu den Strukturhilfen erst, wenn auch das Kohleausstiegsgesetz verkündet ist. Bund und Länder wollen spätestens 2038 den Ausstieg aus der Kohleverstromung schaffen.

Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, E-Mail: hapke@rvr.ruhr

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