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Regionalplan Ruhr

Dritte Beteiligungsrunde startet

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat im September 2022 beschlossen, ein drittes Beteiligungsverfahren zum Regionalplan Ruhr durchzuführen. Nach der zweiten Offenlage des Regionalplanentwurfes von Ende Januar bis Ende April 2022 haben zahlreiche Stellungnahmen Änderungen am Planwerk erforderlich gemacht. Hinzu kommt, dass nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster im Mai 2022 eine Regelung des Landesentwicklungsplans von 2017 wieder zur Anwendung kommt, wodurch der Versorgungszeitraum für die Rohstoffgewinnung von 25 Jahre auf 20 Jahre reduziert wird. Der geänderte Entwurf des Regionalplans Ruhr, die überarbeitete Begründung und der ergänzte Umweltbericht werden nun erneut ausgelegt.

Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Initiativen, Unternehmen, Verbände, Behörden, Kreise und Städte haben Gelegenheit, sich mit den geänderten Planinhalten erneut zu befassen und hierzu Stellung zu nehmen. Die Unterlagen werden vom 6. Februar bis einschließlich 31. März 2023 öffentlich ausgelegt.

Sie können unkompliziert und bequem über die Internetseite der Regionalplanungsbehörde unter www.regionalplanung.rvr.ruhr aufgerufen und eingesehen werden. Zusätzlich liegt der Entwurf des Regionalplanes in Papierform in der Bibliothek des Regionalverbands Ruhr, Kronprinzenstraße 6, in 45128 Essen aus.

Thomas Eiskirch, Vorsitzender des Kommunalrats im RVR und Oberbürgermeister der Stadt Bochum, sagt: "Mit der dritten Offenlage des Entwurfs des Regionalplanes Ruhr bewegen wir uns auf die Zielgerade zu, nach mehr als fünfzig Jahren wieder einen flächendeckenden Regionalplan für das Verbandsgebiet aufzustellen, der zugleich die Voraussetzungen für die künftige Entwicklung der Metropole Ruhr schafft. Der neue Plan legt fest, wo im Ruhrgebiet künftig neue Wohngebiete, neue Flächen für Gewerbe- und Industriebetriebe und damit neue Arbeitsplätze, attraktive Freiräume für Erholungssuchende, neue Naturschutzgebiete, Korridore für Schienenwege und Straßentrassen entstehen können. Für die Planungssicherheit in der Region ist es wichtig, dass der Regionalplan-Prozess noch in diesem Jahr zu einem Abschluss kommt."

Nach Beendigung der öffentlichen Auslegung werden alle Stellungnahmen durch die Regionalplanungsbehörde beim RVR fachlich und juristisch ausgewertet und gegeneinander sowie untereinander abgewogen, bevor die Verbandsversammlung erneut über den geänderten Entwurf des einheitlichen Regionalplans Ruhr berät. Der Zeitplan der politischen Beratungen im Ruhrparlament hängt – wie bei den vorherigen Offenlagen - maßgeblich von Inhalt und Umfang der Stellungnahmen im Rahmen der zweiten Beteiligung ab.

Infos: 

Regionalplanung

Regionalverband Ruhr

info@rvr.ruhr
+49 201 2069-0