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Förderfonds Interkultur Ruhr wird wieder aufgelegt

Metropole Ruhr (idr). Der Förderfonds Interkultur Ruhr geht in eine neue Runde. Auch 2019 sucht die Initiative des Regionalverbandes Ruhr (RVR) und des Kulturministeriums NRW unterstützenswerte künstlerische, soziokulturelle und interdisziplinäre Projekte, die sich dem interkulturellen Zusammenleben im Ruhrgebiet widmen und sich für ein solidarisches Miteinander stark machen. Gesucht werden Produktionen im Kontext von Flucht und Migration, die sich für die Zusammenarbeit unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen einsetzen. Der Förderfonds Interkultur Ruhr richtet sich an alle Sparten und Bereiche des Kulturschaffens sowie der kulturellen Bildung und der Soziokultur. Förderberechtigt sind kommunale und freie Kulturinstitutionen, Vereine, Verbände, Kulturträger sowie Künstler und Künstlerinnen. Ausdrücklich erwünscht ist die gleichberechtigte Beteiligung von Akteuren unterschiedlicher kultureller Hintergründe. Förderanträge unter 5.000 Euro können jederzeit eingereicht werden. Über sie wird laufend entschieden. Für Vorhaben mit einem höheren Bedarf gibt es Einreichungsfristen am 1. August und 2. Oktober. In den vergangenen drei Jahren sind mehr als 120 interkulturelle Projekte unterstützt worden. Infos und Antragstellung: www.interkultur.ruhr HINWEIS FÜR DIE REDAKTIONEN: Die ausführliche Presseinformation finden Sie unter www.presse.rvr.ruhr.Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, E-Mail: hapke@rvr.ruhr; Interkultur Ruhr, Kommunikation, Guido Meincke, mobil: 0152/54009304, E-Mail: gm@interkultur.ruhr

Metropole Ruhr (idr). Der Förderfonds Interkultur Ruhr geht in eine neue Runde. Auch 2019 sucht die Initiative des Regionalverbandes Ruhr (RVR) und des Kulturministeriums NRW unterstützenswerte künstlerische, soziokulturelle und interdisziplinäre Projekte, die sich dem interkulturellen Zusammenleben im Ruhrgebiet widmen und sich für ein solidarisches Miteinander stark machen. Gesucht werden Produktionen im Kontext von Flucht und Migration, die sich für die Zusammenarbeit unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen einsetzen.

Der Förderfonds Interkultur Ruhr richtet sich an alle Sparten und Bereiche des Kulturschaffens sowie der kulturellen Bildung und der Soziokultur. Förderberechtigt sind kommunale und freie Kulturinstitutionen, Vereine, Verbände, Kulturträger sowie Künstler und Künstlerinnen. Ausdrücklich erwünscht ist die gleichberechtigte Beteiligung von Akteuren unterschiedlicher kultureller Hintergründe.

Förderanträge unter 5.000 Euro können jederzeit eingereicht werden. Über sie wird laufend entschieden. Für Vorhaben mit einem höheren Bedarf gibt es Einreichungsfristen am 1. August und 2. Oktober. In den vergangenen drei Jahren sind mehr als 120 interkulturelle Projekte unterstützt worden.

Infos und Antragstellung: www.interkultur.ruhr

HINWEIS FÜR DIE REDAKTIONEN: Die ausführliche Presseinformation finden Sie unter www.presse.rvr.ruhr.

Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, E-Mail: hapke@rvr.ruhr; Interkultur Ruhr, Kommunikation, Guido Meincke, mobil: 0152/54009304, E-Mail: gm@interkultur.ruhr

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