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Herdecke war 2014 die Ruhrgebietsstadt mit dem höchsten Durchschnittseinkommen

Düsseldorf/Metropole Ruhr (idr). 2,35 Millionen Steuerpflichtige leben 2014 in der Metropole Ruhr (2013: 2,34 Millionen). Der Gesamtbetrag ihres Einkommens betrug knapp 80,2 Milliarden Euro, rund 2,9 Milliarden mehr als im Jahr zuvor. Damit wurde fast ein Viertel aller steuerpflichtigen Einkünfte in Nordrhein-Westfalen im Ruhrgebiet erzielt. Das geht aus den Zahlen des Statistischen Landesamtes IT.NRW hervor. Die Ruhrgebietskommune mit dem höchsten Durchschnittseinkommen vor Steuern war 2014 Herdecke im Ennepe-Ruhr-Kreis mit 48.609 Euro. Die Stadt nimmt damit Rang acht unter allen 396 Kommunen in NRW ein. Die kreisfreie Stadt mit dem höchsten Durchschnittseinkommen in der Metropole Ruhr war Mülheim an der Ruhr mit 40.437 Euro (NRW-weit: Platz 83). Am unteren Ende der Einkommensskala rangierten Gelsenkirchen (29.544 Euro) und Duisburg (28.932 Euro) Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass zusammen veranlagte Ehegatten als ein Steuerpflichtiger gezählt werden. Infos: www.it.nrwPressekontakt: IT.NRW, Pressestelle, Telefon: 0211/9449-6660, E-Mail: pressestelle@it.nrw.de

Düsseldorf/Metropole Ruhr (idr). 2,35 Millionen Steuerpflichtige leben 2014 in der Metropole Ruhr (2013: 2,34 Millionen). Der Gesamtbetrag ihres Einkommens betrug knapp 80,2 Milliarden Euro, rund 2,9 Milliarden mehr als im Jahr zuvor. Damit wurde fast ein Viertel aller steuerpflichtigen Einkünfte in Nordrhein-Westfalen im Ruhrgebiet erzielt. Das geht aus den Zahlen des Statistischen Landesamtes IT.NRW hervor.

Die Ruhrgebietskommune mit dem höchsten Durchschnittseinkommen vor Steuern war 2014 Herdecke im Ennepe-Ruhr-Kreis mit 48.609 Euro. Die Stadt nimmt damit Rang acht unter allen 396 Kommunen in NRW ein. Die kreisfreie Stadt mit dem höchsten Durchschnittseinkommen in der Metropole Ruhr war Mülheim an der Ruhr mit 40.437 Euro (NRW-weit: Platz 83). Am unteren Ende der Einkommensskala rangierten Gelsenkirchen (29.544 Euro) und Duisburg (28.932 Euro)

Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass zusammen veranlagte Ehegatten als ein Steuerpflichtiger gezählt werden.

Infos: www.it.nrw

Pressekontakt: IT.NRW, Pressestelle, Telefon: 0211/9449-6660, E-Mail: pressestelle@it.nrw.de

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