Gelsenkirchen.(idr). Mit der zunehmenden Flexibilisierung von Arbeitszeit richten immer mehr Betriebe Arbeitszeitkonten ein. So können Arbeitgeber den Personaleinsatz je nach Auftragslage bemessen und sparen die teuren Überstundenzuschläge. Geht das Unternehmen jedoch in Konkurs, verlieren die Beschäftigten nicht nur ihren Arbeitsplatz, sondern häufig auch ihr Arbeitszeitguthaben. Darauf weist das Institut Arbeit und Technik (IAT) in Gelsenkirchen hin.Die Absicherung von Arbeitszeitkonten müsse deshalb gesetzlich oder tarifvertraglich geregelt werden, fordert der Arbeitsmarktforscher Prof. Dr. Gerhard Bosch, Vizepräsident des IAT. Schließlich haben Beschäftigte oft ein Mehrfaches ihrer Jahresarbeitszeit gutgeschrieben. Es geht also um Guthaben bis zu 200.000 Mark.
Pressekontakt: IAT, Prof. Dr. Gerhard Bosch, Telefon: 0209/1707-147; Claudia Braczko, Pressereferentin, Telefon: -176, Fax: -110, e-mail: braczko[at]iatge.de
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IAT fordert bessere Absicherung von Arbeitszeitkonten
Gelsenkirchen.(idr). Mit der zunehmenden Flexibilisierung von Arbeitszeit richten immer mehr Betriebe Arbeitszeitkonten ein. So können Arbeitgeber den Personaleinsatz je nach Auftragslage bemessen und sparen die teuren Überstundenzuschläge. Geht das Unternehmen jedoch in Konkurs, verlieren die Beschäftigten nicht nur ihren Arbeitsplatz, sondern häufig auch ihr Arbeitszeitguthaben. Darauf weist das Institut Arbeit und Technik (IAT) in Gelsenkirchen hin.Die Absicherung von Arbeitszeitkonten müsse deshalb gesetzlich oder tarifvertraglich geregelt werden, fordert der Arbeitsmarktforscher Prof. Dr. Gerhard Bosch, Vizepräsident des IAT. Schließlich haben Beschäftigte oft ein Mehrfaches ihrer Jahresarbeitszeit gutgeschrieben. Es geht also um Guthaben bis zu 200.000 Mark.Pressekontakt: IAT, Prof. Dr. Gerhard Bosch, Telefon: 0209/1707-147; Claudia Braczko, Pressereferentin, Telefon: -176, Fax: -110, e-mail: braczko@iatge.de