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Keine Fahrverbote: Ruhrgebietsstädte einigen sich auf Vergleich

Münster/Metropole Ruhr (idr). In den Ruhrgebietsstädten Bochum, Gelsenkirchen, Hagen und Oberhausen wird es keine Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben. Die Städte haben sich heute vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster auf Vergleiche zur Umsetzung der Luftreinhaltepläne mit dem Land Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geeinigt. Die Beteiligten stimmten mehrstufigen Maßnahmenpaketen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid zu, die sich an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten anpassen. Diese beinhalten unter anderem die Umstellung der Busflotten und kommunalen Fuhrparke, optimierte Leitsysteme, Geschwindigkeitsbeschränkungen und LKW-Durchfahrtsverbote für bestimmte Straßenabschnitte. Mit den Städten Dortmund und Essen sind bereits Vergleiche geschlossen worden. Infos unter www.land.nrw und unter www.ovg.nrw.dePressekontakt: Oberverwaltungsgericht Münster, Pressestelle, Dr. Gudrun Dahme, Telefon: 0251/505-455, mobil: 0170/6836621, E-Mail: pressestelle@ovg.nrw.de

Münster/Metropole Ruhr (idr). In den Ruhrgebietsstädten Bochum, Gelsenkirchen, Hagen und Oberhausen wird es keine Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben. Die Städte haben sich heute vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster auf Vergleiche zur Umsetzung der Luftreinhaltepläne mit dem Land Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geeinigt.

Die Beteiligten stimmten mehrstufigen Maßnahmenpaketen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid zu, die sich an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten anpassen. Diese beinhalten unter anderem die Umstellung der Busflotten und kommunalen Fuhrparke, optimierte Leitsysteme, Geschwindigkeitsbeschränkungen und LKW-Durchfahrtsverbote für bestimmte Straßenabschnitte.

Mit den Städten Dortmund und Essen sind bereits Vergleiche geschlossen worden.

Infos unter www.land.nrw und unter www.ovg.nrw.de

Pressekontakt: Oberverwaltungsgericht Münster, Pressestelle, Dr. Gudrun Dahme, Telefon: 0251/505-455, mobil: 0170/6836621, E-Mail: pressestelle@ovg.nrw.de

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