Die Landesplanungsbehörde hat dem Regionalverband Ruhr (RVR) schriftlich bestätigt, dass sie die Bedenken des RVR gegen den Verzicht auf die Festlegung von Rohstoffgewinnungsbereichen im Regionalplan Ruhr in allen Punkten teilt. Es könne mit der Festlegung von Flächen für die Rohstoffgewinnung nicht so lange gewartet werden, bis die Landesregierung die Vorgaben für die Rohstoffgewinnung durch einen neuen Landesentwicklungsplan geändert hat.
In dem Schreiben an den RVR stellt die Landesplanungsbehörde in Aussicht, dass die Eckpunkte für eine Änderung des Landesentwicklungsplanes in der ersten Jahreshälfte 2023 vorliegen sollen. Das daran anschließende Verfahren würde mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel sagt zur jüngsten Entwicklung in der Diskussion über die Zukunft der Rohstoffgewinnung im Kreis Wesel: "Das Schreiben der Landesplanungsbehörde stärkt die Rechtsposition des RVR in allen Fragen. Wir werden nun, wie vom Ruhrparlament bereits beschlossen, die dritte Offenlage des Regionalplanes mit den für die Rohstoffgewinnung vorgesehenen Bereichen sorgfältig vorbereiten. Die Bürgerinnen und Bürger können sich voraussichtlich Ende Januar 2023 an der Offenlage beteiligen und ihre Stellungnahmen abgeben."
Der RVR hatte in der Vergangenheit immer wieder seine rechtlichen Bedenken betont und darauf verwiesen, dass ein Regionalplan ohne die Festlegung von Rohstoffgewinnungsbereichen gegen die Zielvorgaben des Landesentwicklungsplanes verstoßen würde. Der Verband hat daher vor wenigen Wochen der Landesplanungsbehörde in Düsseldorf die strittigen Rechtsfragen übersandt und um eine Bestätigung der Rechtsauffassung gebeten.
Über die neue Entwicklung und die Antworten auf den Fragenkatalog wird Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel die Verbandsversammlung am kommenden Freitag, 9. Dezember, in der letzten Sitzung im Jahr 2022 unterrichten.