Bochum (idr). Die Ruhr-Universität Bochum hat das bundesweit erste universitäre Institut für kirchliches Arbeitsrecht gegründet. Erstes Forschungsleitthema ist die Anpassung des kirchlichen Arbeitsrechts an europäisches Recht, nachdem der Europäische Gerichtshof geurteilt hat, dass Kirchen nicht von jedem Beschäftigten die Kirchenzugehörigkeit verlangen können. Ein weiteres Leitthema dreht sich um Loyalität von Kirchenbeschäftigten, bei dem es z.B. um Wiederheirat von Mitarbeitern in katholischen Einrichtungen geht. Weitere Themen kreisen um kollektives Arbeitsrecht und Tarifverträge.
Pressekontakt: Ruhr-Universität Bochum, Prof. Dr. Jacob Joussen, Telefon: 0234/32-28849, E-Mail: kirchliches-arbeitsrecht@rub.de
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Neues Institut für kirchliches Arbeitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum
Bochum (idr). Die Ruhr-Universität Bochum hat das bundesweit erste universitäre Institut für kirchliches Arbeitsrecht gegründet. Erstes Forschungsleitthema ist die Anpassung des kirchlichen Arbeitsrechts an europäisches Recht, nachdem der Europäische Gerichtshof geurteilt hat, dass Kirchen nicht von jedem Beschäftigten die Kirchenzugehörigkeit verlangen können. Ein weiteres Leitthema dreht sich um Loyalität von Kirchenbeschäftigten, bei dem es z.B. um Wiederheirat von Mitarbeitern in katholischen Einrichtungen geht. Weitere Themen kreisen um kollektives Arbeitsrecht und Tarifverträge.Pressekontakt: Ruhr-Universität Bochum, Prof. Dr. Jacob Joussen, Telefon: 0234/32-28849, E-Mail: kirchliches-arbeitsrecht@rub.de