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NRW-Landtag senkt Grenzwerte für Mindestwasserführung in der Ruhr

Essen (idr). Der nordrhein-westfälische Landtag hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die es dem Essener Ruhrverband erlaubt, seine Talsperrensteuerung flexibler an den Klimawandel anzupassen. Künftig gelten niedrigere Grenzwerte für die Mindestwasserführung in der Ruhr. Die Vorgaben, wie viel Wasser an welchem Gewässerquerschnitt mindestens fließen muss, regelt das Ruhrverbandsgesetz.

 

Schon in der Vergangenheit, vor allem in den trockenen Jahren 2017 bis 2022, hatte das NRW-Umweltministerium wiederholt befristete Ausnahmegenehmigungen für niedrigere Mindestabflüsse erteilt, um die Wasservorräte in den Talsperren zu schonen. Die nun verabschiedete Gesetzesnovelle erlaubt grundsätzlich niedrigere Grenzwerte für die Mindestwasserführung am Pegel Villigst und im Gewässerabschnitt vom Pegel Hattingen bis zur Ruhrmündung von Juli bis März jedes Jahres. Die Änderung soll keine negativen Auswirkungen auf Gewässergüte und Gewässerbiozönose haben.

 

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