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Planungsrecht für Standorte mit Steinkohlekraftwerken wird beschleunigt

Düsseldorf/Metropole Ruhr (idr). Um den Strukturwandel im Rheinischen Revier und an den Standorten der Steinkohlekraftwerke zu beschleunigen, hat das NRW-Wirtschaftsministerium das Landesplanungsgesetz überarbeitet. Neu ist eine Experimentierklausel: Sie ermöglicht es den Regionen, einfachere und schnellere Verfahren auszuprobieren. Der Gesetzentwurf wurde dem Landtag zugeleitet. Im Ruhrgebiet liegen zwölf Standorte mit Steinkohlekraftwerken. Im Landesplanungsgesetz werden dafür Änderungen zur Verfahrensbeschleunigung vorgenommen: Fristen werden verkürzt, Beteiligungsformen vereinfacht, auf Bundesstandards zurückgeführt oder dereguliert und digitalisiert.Pressekontakt: NRW-Wirtschaftsministerium, Pressestelle, Telefon: Telefon 0211/61772-204, E-Mail: Matthias.Kietzmann@mwide.nrw.de

Düsseldorf/Metropole Ruhr (idr). Um den Strukturwandel im Rheinischen Revier und an den Standorten der Steinkohlekraftwerke zu beschleunigen, hat das NRW-Wirtschaftsministerium das Landesplanungsgesetz überarbeitet. Neu ist eine Experimentierklausel: Sie ermöglicht es den Regionen, einfachere und schnellere Verfahren auszuprobieren. Der Gesetzentwurf wurde dem Landtag zugeleitet. Im Ruhrgebiet liegen zwölf Standorte mit Steinkohlekraftwerken.

Im Landesplanungsgesetz werden dafür Änderungen zur Verfahrensbeschleunigung vorgenommen: Fristen werden verkürzt, Beteiligungsformen vereinfacht, auf Bundesstandards zurückgeführt oder dereguliert und digitalisiert.

Pressekontakt: NRW-Wirtschaftsministerium, Pressestelle, Telefon: Telefon 0211/61772-204, E-Mail: Matthias.Kietzmann@mwide.nrw.de

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