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RVR-Förster warnen vor steigender Waldbrandgefahr / Rauchen und Grillen sind strikt verboten

Essen/Metropole Ruhr (idr). Der Sommer kommt in Fahrt! Was Wasserratten und Sonnenanbeter freut, bereitet den Förstern des Regionalverbandes Ruhr (RVR) Sorgen, denn die Waldbrandgefahr ist schon jetzt sehr hoch. Die drei Feuerwachtürme Rennberg und Farnberg in der Haard sowie der Galgenberg in der Hohen Mark sind besetzt. Damit im Fall der Fälle die Feuerwehr schnell zur Brandstelle gelangt, dürfen die Zufahrten zum Wald nicht zugeparkt werden. Brände sollten der Feuerwehr unter 112 gemeldet werden, als Orientierung können die Rettungspunkte im Wald dienen. Damit keine Einsätze notwendig werden, ist es wichtig, dass Spaziergänger die grundsätzlichen Verhaltensregeln im Wald einhalten: Generell ist das Rauchen vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten. Dasselbe gilt für offenes Feuer sowie Grillen im Wald, das ausschließlich an ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt ist. Außerhalb des Waldes muss der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand eingehalten werden. Besonders waldbrandgefährdet sind die Haard und die Hohe Mark im Kreis Recklinghausen sowie die Üfter Mark im Kreis Wesel mit ihren großen Kiefernbeständen und den oft sandigen Böden. Infos: www.ruhrgrün.rvr.ruhrPressekontakt: RVR, Pressestelle, Barbara Klask, Telefon: 0201/2069-201, E-Mail: klask@rvr.ruhr

Essen/Metropole Ruhr (idr). Der Sommer kommt in Fahrt! Was Wasserratten und Sonnenanbeter freut, bereitet den Förstern des Regionalverbandes Ruhr (RVR) Sorgen, denn die Waldbrandgefahr ist schon jetzt sehr hoch. Die drei Feuerwachtürme Rennberg und Farnberg in der Haard sowie der Galgenberg in der Hohen Mark sind besetzt. Damit im Fall der Fälle die Feuerwehr schnell zur Brandstelle gelangt, dürfen die Zufahrten zum Wald nicht zugeparkt werden. Brände sollten der Feuerwehr unter 112 gemeldet werden, als Orientierung können die Rettungspunkte im Wald dienen.

Damit keine Einsätze notwendig werden, ist es wichtig, dass Spaziergänger die grundsätzlichen Verhaltensregeln im Wald einhalten: Generell ist das Rauchen vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten. Dasselbe gilt für offenes Feuer sowie Grillen im Wald, das ausschließlich an ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt ist. Außerhalb des Waldes muss der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand eingehalten werden.

Besonders waldbrandgefährdet sind die Haard und die Hohe Mark im Kreis Recklinghausen sowie die Üfter Mark im Kreis Wesel mit ihren großen Kiefernbeständen und den oft sandigen Böden.

Infos: www.ruhrgrün.rvr.ruhr

Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Barbara Klask, Telefon: 0201/2069-201, E-Mail: klask@rvr.ruhr

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