Aktuelles

RVR macht Weg frei für Planungen zum interkommunalen Gewerbegebiet und prüft Errichtung von Windenergieanlagen

Essen/Kreis Wesel (idr). Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat in seiner Funktion als Regionalplanungsbehörde auf dem Gebiet der Städte Kamp-Lintfort, Rheinberg und Moers dem Planungsausschuss zwei Planänderungsverfahren vorgelegt. Das erste Verfahren betrifft Flächen des ehemaligen Bergwerkes West in Kamp-Lintfort. Durch den Abschluss eines Regionalplanänderungsverfahrens schafft der RVR die Grundlage, in Kamp-Lintfort ein 30 Hektar großes, interkommunales Gewerbegebiet als Logistikstandort mit überregionaler Bedeutung zu entwickeln. Die Fläche des Kohlenlagers südöstlich des Bergwerks West wird im Regionalplan dementsprechend als "Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung" (GIB) festgelegt werden. Das zweite Verfahren befasst sich mit der Halde Kohlenhuck in Moers. Mit Stilllegung des Bergwerkes West in Kamp-Lintfort Ende 2012 wurde auch der Schüttbetrieb des Bergematerials auf der Halde Kohlenhuck eingestellt. Die ursprünglich erheblich größere geplante Aufschüttung der Halde, die neben dem Stadtgebiet Moers auch Gebiete der Städte Kamp-Lintfort und Rheinberg umfasst, kann aufgrund fehlender Schüttvolumina nicht mehr entstehen. Somit können andere Überlegungen zur Nachnutzung dieses Bereichs stattfinden. So beabsichtigt die Stadt Moers im Zuge der Arbeiten an einem neuen Flächennutzungsplan, die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich planungsrechtlich zu steuern. Nach einem gesamträumlichen Planungskonzept wurden im Bereich der Halde Kohlenhuck zwei geeignete Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ermittelt. Die vorliegenden Planungen, die mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmen, werden als regionalplanerisch verträglich beurteilt. Nach der erfolgreichen und einstimmigen Beratung im Planungsausschuss wird die RVR-Verbandsversammlung am 12. Dezember 2014 über den Erarbeitungsbeschluss für den Windenergiebereich und über den Aufstellungsbeschluss für den Logistikstandort abschließend beraten und entscheiden. HINWEIS AN DIE REDAKTIONEN: Die kompletten Vorlagen zu den beiden Regionalplanänderungsverfahren finden Sie unter www.ruhrparlament.de Die vollständige Pressemitteilung unter www.presse.metropoleruhr.dePressekontakt: RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, E-Mail: hapke@rvr-online.de

Essen/Kreis Wesel (idr). Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat in seiner Funktion als Regionalplanungsbehörde auf dem Gebiet der Städte Kamp-Lintfort, Rheinberg und Moers dem Planungsausschuss zwei Planänderungsverfahren vorgelegt.

Das erste Verfahren betrifft Flächen des ehemaligen Bergwerkes West in Kamp-Lintfort. Durch den Abschluss eines Regionalplanänderungsverfahrens schafft der RVR die Grundlage, in Kamp-Lintfort ein 30 Hektar großes, interkommunales Gewerbegebiet als Logistikstandort mit überregionaler Bedeutung zu entwickeln. Die Fläche des Kohlenlagers südöstlich des Bergwerks West wird im Regionalplan dementsprechend als "Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung" (GIB) festgelegt werden.

Das zweite Verfahren befasst sich mit der Halde Kohlenhuck in Moers. Mit Stilllegung des Bergwerkes West in Kamp-Lintfort Ende 2012 wurde auch der Schüttbetrieb des Bergematerials auf der Halde Kohlenhuck eingestellt. Die ursprünglich erheblich größere geplante Aufschüttung der Halde, die neben dem Stadtgebiet Moers auch Gebiete der Städte Kamp-Lintfort und Rheinberg umfasst, kann aufgrund fehlender Schüttvolumina nicht mehr entstehen. Somit können andere Überlegungen zur Nachnutzung dieses Bereichs stattfinden. So beabsichtigt die Stadt Moers im Zuge der Arbeiten an einem neuen Flächennutzungsplan, die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich planungsrechtlich zu steuern. Nach einem gesamträumlichen Planungskonzept wurden im Bereich der Halde Kohlenhuck zwei geeignete Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ermittelt.

Die vorliegenden Planungen, die mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmen, werden als regionalplanerisch verträglich beurteilt. Nach der erfolgreichen und einstimmigen Beratung im Planungsausschuss wird die RVR-Verbandsversammlung am 12. Dezember 2014 über den Erarbeitungsbeschluss für den Windenergiebereich und über den Aufstellungsbeschluss für den Logistikstandort abschließend beraten und entscheiden.

HINWEIS AN DIE REDAKTIONEN: Die kompletten Vorlagen zu den beiden Regionalplanänderungsverfahren finden Sie unter www.ruhrparlament.de Die vollständige Pressemitteilung unter www.presse.metropoleruhr.de

Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, E-Mail: hapke[at]rvr-online.de

Regionalverband Ruhr

info[at]rvr.ruhr
+49 201 2069-0