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RVR-Ruhrparlament gibt 24 regionale Kooperationsstandorte in die Erarbeitung / Zukunftsorientiertes Angebot für Gewerbe und Industrie in der Metropole Ruhr

Essen (idr). Um mehr Industrie und Gewerbe in der Metropole Ruhr ansiedeln zu können, will der Regionalverband Ruhr (RVR) 24 neue regionale Kooperationsstandorte ausweisen. Die zusammenhängenden Flächen haben eine besondere Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung der Region und sollen frühzeitig über einen so genannten Sachlichen Teilplan gesichert werden. Das Ruhrparlament hat dem Vorschlag aus der RVR-Regionalplanung heute (15. Juni) mit Mehrheit zugestimmt und den Erarbeitungsbeschluss gefasst. RVR-Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel: "Auf diese Weise können die für die Region bedeutsamen Großflächen vorab regionalplanerisch gesichert werden. Die Kooperationsstandorte sind ein einzigartiges und zukunftsorientiertes Angebot für die wirtschaftliche Entwicklung des Ruhrgebiets, um dem Mangel an größeren zusammenhängenden Gewerbe- und Industrieflächen zu begegnen. Damit bekommen die Städte und Kreise in der Metropole Ruhr weitere Planungssicherheit." Der Sachliche Teilplan umfasst 24 in der ganzen Metropole Ruhr verteilte Gewerbestandorte mit einer Gesamtgröße von 1.300 Hektar. Zehn der regionalen Kooperationsstandorte sollen auf vormals durch Bergbau, Abgrabungen oder Industrie genutzten Flächen festgelegt werden. Hierzu zählen zum Beispiel die Schachtanlage Franz-Haniel in Bottrop, ein Rangierbahnhof in Hamm und vier Kraftwerksstandorte in Voerde, Lünen, Bergkamen und Werne. "So können Unternehmen auf ehemaligen Industriebrachen untergebracht werden, ohne hierfür zusätzlichen Freiraum in Anspruch nehmen zu müssen", betont die Regionaldirektorin. Auf den regionalen Kooperationsstandorten sollen in erster Linie große Unternehmen mit einer Größe von fünf Hektar und mehr angesiedelt werden. Rasmus C. Beck, Geschäftsführer der Business Metropole Ruhr: "Das Ruhrgebiet setzt auf Wachstum. Dafür ist der Erarbeitungsbeschluss des Ruhrparlaments ein wichtiges Signal: Die 24 neuen regionalen Kooperationsstandorte eröffnen Potenziale, auf die das Ruhrgebiet angewiesen ist. 61 Prozent der in den letzten Jahren entstandenen sozialversicherungspflichten Jobs sind eben in Gewerbegebieten entstanden. Wichtig ist, das Tempo hochzuhalten. Die gesicherten Flächen müssen nun schnell auf den Markt gebracht werden." Durch die letzte Änderung des Landesentwicklungsplans ist es zudem möglich, den Standort Kohlenhuck in Moers und Kamp-Lintfort in den Plan mit aufzunehmen. Damit wird den seit längerem bestehenden Planungsabsichten der beiden Städte entsprochen. "Um den Kommunen und der Wirtschaft im Ruhrgebiet neue Perspektiven für die Gewerbeflächenentwicklung zu bieten, hat die Regionalplanung in der Corona-Krise mit Hochdruck daran gearbeitet, den Entwurf des Sachlichen Teilplans für den Beschluss durch die Verbandsversammlung im Juni fertig zu stellen", erläutert Michael Bongartz, Referatsleiter Regionalplanung beim RVR. An den Erarbeitungsbeschluss des Ruhrparlaments schließt sich ein zweimonatiges Beteiligungsverfahren an. In dieser Phase haben Kommunen, Fachbehörden, Verbände und die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich an dem Verfahren zu beteiligen und eine Stellungnahme abzugeben. Das Beteiligungsverfahren soll nach der Sommerpause beginnen. Der Verband im Netz: www.rvr.ruhrPressekontakt: RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, E-Mail: hapke@rvr.ruhr

Essen (idr). Um mehr Industrie und Gewerbe in der Metropole Ruhr ansiedeln zu können, will der Regionalverband Ruhr (RVR) 24 neue regionale Kooperationsstandorte ausweisen. Die zusammenhängenden Flächen haben eine besondere Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung der Region und sollen frühzeitig über einen so genannten Sachlichen Teilplan gesichert werden. Das Ruhrparlament hat dem Vorschlag aus der RVR-Regionalplanung heute (15. Juni) mit Mehrheit zugestimmt und den Erarbeitungsbeschluss gefasst.

RVR-Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel: "Auf diese Weise können die für die Region bedeutsamen Großflächen vorab regionalplanerisch gesichert werden. Die Kooperationsstandorte sind ein einzigartiges und zukunftsorientiertes Angebot für die wirtschaftliche Entwicklung des Ruhrgebiets, um dem Mangel an größeren zusammenhängenden Gewerbe- und Industrieflächen zu begegnen. Damit bekommen die Städte und Kreise in der Metropole Ruhr weitere Planungssicherheit."

Der Sachliche Teilplan umfasst 24 in der ganzen Metropole Ruhr verteilte Gewerbestandorte mit einer Gesamtgröße von 1.300 Hektar. Zehn der regionalen Kooperationsstandorte sollen auf vormals durch Bergbau, Abgrabungen oder Industrie genutzten Flächen festgelegt werden. Hierzu zählen zum Beispiel die Schachtanlage Franz-Haniel in Bottrop, ein Rangierbahnhof in Hamm und vier Kraftwerksstandorte in Voerde, Lünen, Bergkamen und Werne. "So können Unternehmen auf ehemaligen Industriebrachen untergebracht werden, ohne hierfür zusätzlichen Freiraum in Anspruch nehmen zu müssen", betont die Regionaldirektorin. Auf den regionalen Kooperationsstandorten sollen in erster Linie große Unternehmen mit einer Größe von fünf Hektar und mehr angesiedelt werden.

Rasmus C. Beck, Geschäftsführer der Business Metropole Ruhr: "Das Ruhrgebiet setzt auf Wachstum. Dafür ist der Erarbeitungsbeschluss des Ruhrparlaments ein wichtiges Signal: Die 24 neuen regionalen Kooperationsstandorte eröffnen Potenziale, auf die das Ruhrgebiet angewiesen ist. 61 Prozent der in den letzten Jahren entstandenen sozialversicherungspflichten Jobs sind eben in Gewerbegebieten entstanden. Wichtig ist, das Tempo hochzuhalten. Die gesicherten Flächen müssen nun schnell auf den Markt gebracht werden."

Durch die letzte Änderung des Landesentwicklungsplans ist es zudem möglich, den Standort Kohlenhuck in Moers und Kamp-Lintfort in den Plan mit aufzunehmen. Damit wird den seit längerem bestehenden Planungsabsichten der beiden Städte entsprochen.

"Um den Kommunen und der Wirtschaft im Ruhrgebiet neue Perspektiven für die Gewerbeflächenentwicklung zu bieten, hat die Regionalplanung in der Corona-Krise mit Hochdruck daran gearbeitet, den Entwurf des Sachlichen Teilplans für den Beschluss durch die Verbandsversammlung im Juni fertig zu stellen", erläutert Michael Bongartz, Referatsleiter Regionalplanung beim RVR.

An den Erarbeitungsbeschluss des Ruhrparlaments schließt sich ein zweimonatiges Beteiligungsverfahren an. In dieser Phase haben Kommunen, Fachbehörden, Verbände und die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich an dem Verfahren zu beteiligen und eine Stellungnahme abzugeben. Das Beteiligungsverfahren soll nach der Sommerpause beginnen.

Der Verband im Netz: www.rvr.ruhr

Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, E-Mail: hapke@rvr.ruhr

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