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RVR schließt Raumordnungsverfahren für geplante Erdgasfernleitung Heiden – Dorsten ab

Essen/Dorsten (idr). Die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr (RVR) hat in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster das Raumordnungsverfahren für die geplante Erdgasfernleitung von Heiden nach Dorsten abgeschlossen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der von der Open Grid Europe GmbH beantragte 600 Meter breite Trassenkorridor raumverträglich ist und den auf dieser Planungsstufe zu prüfenden Anforderungen an die Umweltverträglichkeit entspricht. In einem nächsten Planungsschritt kann nun das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden, für das die Bezirksregierung Münster zuständig ist und in dem der genaue Verlauf der Gasleitung rechtsverbindlich festgelegt wird. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist hierbei zu berücksichtigen. Die geplante Gasleitung hat eine voraussichtliche Länge von rund 18 Kilometern und leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Sie dient insbesondere der erforderlichen Umstellung von niederkalorischem (Low) L-Gas auf hochkalorisches (High) H-Gas. Der Bedarf ergibt sich aus dem von der Bundesnetzagentur genehmigten verbindlichen Netzentwicklungsplan Gas. Die Raumordnerische Beurteilung einschließlich ihrer Begründung steht auf der Homepage des RVR unter www.regionalplanung.rvr.ruhr zur Einsicht und zum Download bereit. Sie kann auch bei den vom Vorhaben betroffenen Kommunen (Stadt Borken, Gemeinde Heiden, Stadt Dorsten), den Kreisen Borken und Recklinghausen sowie bei der Bezirksregierung Münster eingesehen werden.Pressekontakt: RVR, Referat Staatliche Regionalplanung, Markus Gerber, Telefon: 0201/2069-322, E-Mail: gerber@rvr.ruhr

Essen/Dorsten (idr). Die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr (RVR) hat in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster das Raumordnungsverfahren für die geplante Erdgasfernleitung von Heiden nach Dorsten abgeschlossen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der von der Open Grid Europe GmbH beantragte 600 Meter breite Trassenkorridor raumverträglich ist und den auf dieser Planungsstufe zu prüfenden Anforderungen an die Umweltverträglichkeit entspricht.

In einem nächsten Planungsschritt kann nun das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden, für das die Bezirksregierung Münster zuständig ist und in dem der genaue Verlauf der Gasleitung rechtsverbindlich festgelegt wird. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist hierbei zu berücksichtigen.

Die geplante Gasleitung hat eine voraussichtliche Länge von rund 18 Kilometern und leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Sie dient insbesondere der erforderlichen Umstellung von niederkalorischem (Low) L-Gas auf hochkalorisches (High) H-Gas. Der Bedarf ergibt sich aus dem von der Bundesnetzagentur genehmigten verbindlichen Netzentwicklungsplan Gas.

Die Raumordnerische Beurteilung einschließlich ihrer Begründung steht auf der Homepage des RVR unter www.regionalplanung.rvr.ruhr zur Einsicht und zum Download bereit. Sie kann auch bei den vom Vorhaben betroffenen Kommunen (Stadt Borken, Gemeinde Heiden, Stadt Dorsten), den Kreisen Borken und Recklinghausen sowie bei der Bezirksregierung Münster eingesehen werden.

Pressekontakt: RVR, Referat Staatliche Regionalplanung, Markus Gerber, Telefon: 0201/2069-322, E-Mail: gerber@rvr.ruhr

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