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RVR sichert frühzeitig 24 Regionale Kooperationsstandorte / Planungssicherheit bei Gewerbeansiedlungen für Kommunen und Investoren

Essen/Metropole Ruhr (idr). Der Regionalverband Ruhr (RVR) wird bei der Erarbeitung des neuen Regionalplan Ruhr die 24 Regionalen Kooperationsstandorte frühzeitig planerisch sichern und so die Kommunen dabei unterstützen, Investitionen in Gewerbe und Industrie an den neuen Standorten zu ermöglichen. Der RVR wird der Politik vorschlagen, die im Regionalplan-Entwurf festgelegten "Regionalen Kooperationsstandorte" vor dem Inkrafttreten des Regionalplan Ruhr im Rahmen eines vorgezogenen Regionalplan-Änderungsverfahrens (sachlicher Teilabschnitt) verbindlich werden zu lassen. Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel betont: "Auf diese Weise können die für die wirtschaftliche Entwicklung der Region bedeutsamen Großflächen vorab regionalplanerisch gesichert werden. Wichtige Investitionsentscheidungen bei Gewerbeansiedlung und Bauvorhaben können so auch in naher Zukunft getroffen werden. Damit haben die Städte und Kreise in der Metropole Ruhr weiter Planungssicherheit." In das neue Verfahren sollen alle Regionalen Kooperationsstandorte, die im Regionalplan-Entwurf festgelegt sind, aufgenommen werden. Im Regionalplan Ruhr sind derzeit 24 Standorte mit rund 1.300 Hektar Fläche vorgesehen. Dazu gehören unter anderem Standorte von Kohlekraftwerken und Flächen, die nicht mehr vom Bergbau genutzt werden. Zusätzlich will die Regionalplanung im RVR bei der Ermittlung der Siedlungsflächenreserve (Wohnen, Gewerbe, Industrie) die Datengrundlage der ruhrFIS-Erhebung 2017 anhand von Luftbildern und weiteren Geodaten aktualisieren. Auf diese Weise werden nur die tatsächlichen Flächenreserven der Kommunen in die Berechnung des Flächenbedarfs für den Regionalplan einbezogen. Zwischenzeitlich bebaute Flächen werden künftig nicht mehr in die Bedarfsberechnung einbezogen. Damit sind alle Daten auf dem neuesten Stand. Die neu berechneten Siedlungsflächenbedarfe sollen bis Ende 2019 vorliegen und den Kommunen vorgestellt werden. In der Bearbeitung sind bereits acht Regionalplanänderungsverfahren. Davon sollen sechs Verfahren Flächen die Ansiedlung von Gewerbe und Industrie in der Metropole Ruhr sicherstellen. Der Verband im Netz www.rvr.ruhrPressekontakt: RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, E-Mail: hapke@rvr.ruhr

Essen/Metropole Ruhr (idr). Der Regionalverband Ruhr (RVR) wird bei der Erarbeitung des neuen Regionalplan Ruhr die 24 Regionalen Kooperationsstandorte frühzeitig planerisch sichern und so die Kommunen dabei unterstützen, Investitionen in Gewerbe und Industrie an den neuen Standorten zu ermöglichen.

Der RVR wird der Politik vorschlagen, die im Regionalplan-Entwurf festgelegten "Regionalen Kooperationsstandorte" vor dem Inkrafttreten des Regionalplan Ruhr im Rahmen eines vorgezogenen Regionalplan-Änderungsverfahrens (sachlicher Teilabschnitt) verbindlich werden zu lassen. Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel betont: "Auf diese Weise können die für die wirtschaftliche Entwicklung der Region bedeutsamen Großflächen vorab regionalplanerisch gesichert werden. Wichtige Investitionsentscheidungen bei Gewerbeansiedlung und Bauvorhaben können so auch in naher Zukunft getroffen werden. Damit haben die Städte und Kreise in der Metropole Ruhr weiter Planungssicherheit."

In das neue Verfahren sollen alle Regionalen Kooperationsstandorte, die im Regionalplan-Entwurf festgelegt sind, aufgenommen werden. Im Regionalplan Ruhr sind derzeit 24 Standorte mit rund 1.300 Hektar Fläche vorgesehen. Dazu gehören unter anderem Standorte von Kohlekraftwerken und Flächen, die nicht mehr vom Bergbau genutzt werden.

Zusätzlich will die Regionalplanung im RVR bei der Ermittlung der Siedlungsflächenreserve (Wohnen, Gewerbe, Industrie) die Datengrundlage der ruhrFIS-Erhebung 2017 anhand von Luftbildern und weiteren Geodaten aktualisieren. Auf diese Weise werden nur die tatsächlichen Flächenreserven der Kommunen in die Berechnung des Flächenbedarfs für den Regionalplan einbezogen. Zwischenzeitlich bebaute Flächen werden künftig nicht mehr in die Bedarfsberechnung einbezogen. Damit sind alle Daten auf dem neuesten Stand. Die neu berechneten Siedlungsflächenbedarfe sollen bis Ende 2019 vorliegen und den Kommunen vorgestellt werden.

In der Bearbeitung sind bereits acht Regionalplanänderungsverfahren. Davon sollen sechs Verfahren Flächen die Ansiedlung von Gewerbe und Industrie in der Metropole Ruhr sicherstellen.

Der Verband im Netz www.rvr.ruhr

Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, E-Mail: hapke@rvr.ruhr

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