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RVR Verbandsversammlung gibt grünes Licht zur Entwicklung des aufgegebenen Rangierbahnhofs in Duisburg-Wedau

Essen/Duisburg (idr). Die Stadt Duisburg beabsichtigt die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um nach Stilllegung des Rangierbahnhofs Duisburg-Wedau im Bereich Wedau/Bissingheim einen neuen Wohn- und Wirtschaftsstandort zu entwickeln. Auf Ebene der Landes- und Regionalplanung wurde im Vorfeld geprüft, ob eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung vereinbar wäre. Daraufhin hat die Stadt Duisburg entsprechende Anträge gestellt. Auf Ebene der Regionalplanung hat der Regionalverband Ruhr (RVR )ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wurde die Planung mit Blick auf geltende Ziele der Raumordnung überprüft, die im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) festgelegt sind. Festgestellt wurde, dass die Abweichung von den Zielen der Raumordnung vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Die Verbandsversammlung als zuständiger Regionalrat hat in ihrer heutigen Sitzung (5. Oktober) dazu ihr Einvernehmen erteilt. Der Stadt Duisburg wird damit auf Ebene der Regionalplanung grünes Licht gegeben, um entsprechende Bauleitplanverfahren in Duisburg-Wedau weiter vorantreiben zu können.Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, E-Mail: hapke@rvr.ruhr

Essen/Duisburg (idr). Die Stadt Duisburg beabsichtigt die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um nach Stilllegung des Rangierbahnhofs Duisburg-Wedau im Bereich Wedau/Bissingheim einen neuen Wohn- und Wirtschaftsstandort zu entwickeln. Auf Ebene der Landes- und Regionalplanung wurde im Vorfeld geprüft, ob eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung vereinbar wäre. Daraufhin hat die Stadt Duisburg entsprechende Anträge gestellt. Auf Ebene der Regionalplanung hat der Regionalverband Ruhr (RVR )ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wurde die Planung mit Blick auf geltende Ziele der Raumordnung überprüft, die im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) festgelegt sind. Festgestellt wurde, dass die Abweichung von den Zielen der Raumordnung vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt sind.

Die Verbandsversammlung als zuständiger Regionalrat hat in ihrer heutigen Sitzung (5. Oktober) dazu ihr Einvernehmen erteilt. Der Stadt Duisburg wird damit auf Ebene der Regionalplanung grünes Licht gegeben, um entsprechende Bauleitplanverfahren in Duisburg-Wedau weiter vorantreiben zu können.

Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, E-Mail: hapke@rvr.ruhr

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