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Schwerpunktthema Agentur Ruhr. Kreis Wesel müsste 23,79 Mio. Mark für KVR-Auflösung zahlen

Kreis Wesel.(idr). Wenn der Gesetzentwurf zur Verwaltungsstrukturreform im Landtag eine Mehrheit finden sollte, wird´s teuer für das Ruhrgebiet. 300 Mio. Mark würden für die Auflösung des KVR innerhalb von zehn Jahren aus Umlagen der Städte und Kreise abgezweigt. Für den Kreis Wesel ergäbe sich eine Folgebelastung von 23,79 Mio. Mark, ohne dass der Kreis dafür eine Gegenleistung erhielte.Das geht aus einem neuen Brief hervor, den KVR-Kämmerer Dieter Hötker an seine Kollegen in den Kommunen des Reviers verschickt hat. Allein im ersten Jahr der Auflösung würden von 67 Mio. Mark, die die Kommunen für die Agentur Ruhr per Umlage zahlen sollen, 57 Mio. Mark für die KVR-Auflösung bezahlt werden müssen. Selbst im neunten Jahr nach der KVR-Auflösung würden 19 Mio. Mark Auflösungskosten verbraucht. Die Berechnung beruht auf einem Gutachten, das die Landesregierung beim Unternehmensberater Roland Berger anfertigen ließ. Damit bestätigt die Landesregierung indirekt die hohen Auflösungskosten für den KVR, die der renommierte Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Martin Junkernheinrich bereits im August im Auftrag des KVR ermittelt hat.Pressekontakt: KVR-Pressestelle, Frank Levermann, Telefon 0201/2069-377, Fax -501, e-Mail pressestelle@kvr.de.

Kreis Wesel.(idr). Wenn der Gesetzentwurf zur Verwaltungsstrukturreform im Landtag eine Mehrheit finden sollte, wird´s teuer für das Ruhrgebiet. 300 Mio. Mark würden für die Auflösung des KVR innerhalb von zehn Jahren aus Umlagen der Städte und Kreise abgezweigt. Für den Kreis Wesel ergäbe sich eine Folgebelastung von 23,79 Mio. Mark, ohne dass der Kreis dafür eine Gegenleistung erhielte.Das geht aus einem neuen Brief hervor, den KVR-Kämmerer Dieter Hötker an seine Kollegen in den Kommunen des Reviers verschickt hat. Allein im ersten Jahr der Auflösung würden von 67 Mio. Mark, die die Kommunen für die Agentur Ruhr per Umlage zahlen sollen, 57 Mio. Mark für die KVR-Auflösung bezahlt werden müssen. Selbst im neunten Jahr nach der KVR-Auflösung würden 19 Mio. Mark Auflösungskosten verbraucht. Die Berechnung beruht auf einem Gutachten, das die Landesregierung beim Unternehmensberater Roland Berger anfertigen ließ. Damit bestätigt die Landesregierung indirekt die hohen Auflösungskosten für den KVR, die der renommierte Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Martin Junkernheinrich bereits im August im Auftrag des KVR ermittelt hat.

Pressekontakt: KVR-Pressestelle, Frank Levermann, Telefon 0201/2069-377, Fax -501, e-Mail pressestelle[at]kvr.de.

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