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Start des Beteiligungsverfahren für 24 Regionale Kooperationsstandorte

Essen (idr). Um wichtige Investitionsentscheidungen in der Metropole Ruhr zeitnah zu ermöglichen, soll ein vorgezogener "Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr" erarbeitet werden. Der Teilplan soll Standorte mit besonderer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung vorab regionalplanerisch sichern. Das hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) im Sommer beschlossen. Bis zum 30. November haben Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen sowie betroffene Behörden und Verbände Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und sich durch eine Stellungnahme am Verfahren zu beteiligen. Um den Kommunen und der Wirtschaft neue Perspektiven für die Gewerbeflächenentwicklung zu bieten, sieht der RVR in seinem Entwurf für den "Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr" die Festlegung von 24 in der Metropole Ruhr verteilten Gewerbestandorte mit einer Gesamtgröße von rund 1.300 Hektar vor. Zehn dieser Regionalen Kooperationsstandorte sollen auf vormals durch Bergbau, Abgrabungen, Bahnflächen oder Industrie genutzten Flächen festgelegt werden. Hierzu zählen z. B. die Schachtanlage Franz-Haniel in Bottrop und der Rangierbahnhof in Hamm. Auch für vier Kraftwerksstandorte in Voerde, Lünen, Bergkamen und Werne wird die Möglichkeit für eine gewerblich-industrielle Nachnutzung eröffnet. Veränderte Vorgaben des Landesentwicklungsplans ermöglichen es zudem, den Standort Kohlenhuck in Moers und Kamp-Lintfort in den Plan mit aufzunehmen. Damit kann den seit längerem bestehenden Planungsabsichten der beiden Städte entsprochen werden. Auf den Regionalen Kooperationsstandorten sollen in erster Linie Unternehmen mit einer Größe von fünf Hektar und mehr angesiedelt werden. Ausnahmeregelungen ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen aber auch die Ansiedlung kleinerer Gewerbe- und Industriebetriebe. Damit wird den Kommunen im Rahmen ihrer Bauleitplanung die Möglichkeit gegeben, flexibel auf lokale Besonderheiten bei der gewerblichen Flächenentwicklung zu reagieren. Die Planunterlagen stehen bis zum 30. November unter www.regionalplanung.rvr.ruhr zum Download bereit. Stellungnahmen können ebenfalls bis zum 30. November beim RVR vorzugsweise per E-Mail an regionalplanung@rvr.ruhr, per Post an Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 103264, 45032 Essen oder per Fax an 0201/2069-369 eingereicht werden. HINWEIS FÜR DIE REDAKTION: Eine Liste der 24 Regionalen Kooperationsstandorte finden Sie unter www.presse.rvr.ruhr.Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, E-Mail: hapke@rvr.ruhr

Essen (idr). Um wichtige Investitionsentscheidungen in der Metropole Ruhr zeitnah zu ermöglichen, soll ein vorgezogener "Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr" erarbeitet werden. Der Teilplan soll Standorte mit besonderer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung vorab regionalplanerisch sichern. Das hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) im Sommer beschlossen. Bis zum 30. November haben Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen sowie betroffene Behörden und Verbände Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und sich durch eine Stellungnahme am Verfahren zu beteiligen.

Um den Kommunen und der Wirtschaft neue Perspektiven für die Gewerbeflächenentwicklung zu bieten, sieht der RVR in seinem Entwurf für den "Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr" die Festlegung von 24 in der Metropole Ruhr verteilten Gewerbestandorte mit einer Gesamtgröße von rund 1.300 Hektar vor. Zehn dieser Regionalen Kooperationsstandorte sollen auf vormals durch Bergbau, Abgrabungen, Bahnflächen oder Industrie genutzten Flächen festgelegt werden. Hierzu zählen z. B. die Schachtanlage Franz-Haniel in Bottrop und der Rangierbahnhof in Hamm. Auch für vier Kraftwerksstandorte in Voerde, Lünen, Bergkamen und Werne wird die Möglichkeit für eine gewerblich-industrielle Nachnutzung eröffnet. Veränderte Vorgaben des Landesentwicklungsplans ermöglichen es zudem, den Standort Kohlenhuck in Moers und Kamp-Lintfort in den Plan mit aufzunehmen. Damit kann den seit längerem bestehenden Planungsabsichten der beiden Städte entsprochen werden.

Auf den Regionalen Kooperationsstandorten sollen in erster Linie Unternehmen mit einer Größe von fünf Hektar und mehr angesiedelt werden. Ausnahmeregelungen ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen aber auch die Ansiedlung kleinerer Gewerbe- und Industriebetriebe. Damit wird den Kommunen im Rahmen ihrer Bauleitplanung die Möglichkeit gegeben, flexibel auf lokale Besonderheiten bei der gewerblichen Flächenentwicklung zu reagieren.

Die Planunterlagen stehen bis zum 30. November unter www.regionalplanung.rvr.ruhr zum Download bereit. Stellungnahmen können ebenfalls bis zum 30. November beim RVR vorzugsweise per E-Mail an regionalplanung@rvr.ruhr, per Post an Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 103264, 45032 Essen oder per Fax an 0201/2069-369 eingereicht werden.

HINWEIS FÜR DIE REDAKTION: Eine Liste der 24 Regionalen Kooperationsstandorte finden Sie unter www.presse.rvr.ruhr.

Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Jens Hapke, Telefon: 0201/2069-495, E-Mail: hapke@rvr.ruhr

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