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Steigerlied für Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes nominiert

Düsseldorf/Metropole Ruhr (idr). Das Land NRW hat das Steigerlied zusammen mit vier weiteren Kulturformen für die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes nominiert. Das Lied ist seit 2020 im Landesinventar eingetragen. Ob es oder die anderen nominierten Kulturformen (Bolzplatzkultur, klassische deutsche Reitlehre, Vermittlung des wissenschaftlichen, insbesondere astronomischen Weltbilds in Planetarien, Zirkus) in das Bundesverzeichnis aufgenommen werden, wird spätestens Anfang 2023 entschieden.

 

Die Verzeichnissen auf Landes- und Bundesebene sind die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes. Das Landesinventar in NRW umfasst 16 Einträge.

Pressekontakt: NRW-Kulturministerium, Pressestelle, Telefon: 0211/896-4791, E-Mail: presse[at]mkw.nrw.de

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