Ruhrgebiet/Bochum.(idr). Verwaltungen, in denen die Bediensteten ihr normales Arbeitspensum regelmäßig nur noch mit Hilfe von Überstunden und Mehrarbeitsstunden bewältigen können, sollen trotz der Verpflichtung zur Haushalts-Konsolidierung bei Bedarf zusätzliche Kräfte einstellen dürfen. Das fordert die Bezirksverwaltung NRW II der Gewerkschaft "Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr" (ÖTV) mit Sitz in Bochum."Auch wenn die meisten Ruhrgebietsstädte stark überschuldet sind, dürfen sie nicht in Handlungsunfähigkeit ersticken und nur noch stur die Konsolidierung ihres Etats durchziehen - koste es, was es wolle", erklärte Michael Wiese, Tarifsekretär der ÖTV-Bezirksverwaltung NRW II, im Gespräch mit dem Informationsdienst Ruhr In solchen Fällen müßten die zuständigen Bezirksregierungen, so Wiese, den Kommunen wenigstens etwas Spielraum lassen.Vor der ersten Tarifrunde im öffentlichen Dienst am 29. Januar kritisierte die ÖTV nochmals die Pläne der Arbeitgeber, bei nahezu allen Überstunden die Zuschlagspflicht (Angestellte und Beamte: 12,5 bis 20 Prozent des normalen Stundenlohns, Arbeiter: 25 Prozent) aufzuheben. "Arbeitsverdichtung und Einkommensverluste - jedes ist für sich allein vielleicht noch zu schlucken, im Doppelpack für uns als Gewerkschaft aber nicht zu akzeptieren", betonte Wiese.Viele Mitglieder würden dann ein Minus auf dem Konto akzeptieren, wenn mit dem eingesparten Geld neue Stellen geschaffen würden. Dies sei, so der Tarifsekretär, bislang aber nicht geschehen.Nach dem Stichwort "Lebensarbeitszeit-Konto" gefragt, zeigte sich Wiese eher skeptisch: "Diese Vorleistungen sind einseitige Belastungen in Richtung Arbeitnehmer. Die angesammelten Überstunden sind ein Wertguthaben, das von den Arbeitgebern in finanzieller Form verzinst werden müßte."Ein weiteres Problem: Lohnt es sich überhaupt für den Arbeitnehmer, über einen solch langen Zeitraum Überstunden anzusammeln? "Es birgt eine große Gefahr. Denn wer garantiert mir, daß ich bis zur Pensionierung an meiner Arbeitsstelle verbleibe. Und Zeitkonten können nicht einfach ins neue Beschäftigungsverhältnis mitgenommen werden", verdeutlicht Wiese. Schon heute liegt bundesweit die durchschnittliche Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses, so Wiese, unter fünf Jahren...
Pressekontakt: ÖTV-Bezirksverwaltung NRW II, Michael Wiese, Telefon: 0234/ 33308-20, Fax: -84, E-Mail: michael.wiese[at]oetv.de
Aktuelles
Thema: Stadtverwaltungen unter der "Überstunden-Lupe"ÖTV fordert Neueinstellungen statt Überstunden-Flut
Ruhrgebiet/Bochum.(idr). Verwaltungen, in denen die Bediensteten ihr normales Arbeitspensum regelmäßig nur noch mit Hilfe von Überstunden und Mehrarbeitsstunden bewältigen können, sollen trotz der Verpflichtung zur Haushalts-Konsolidierung bei Bedarf zusätzliche Kräfte einstellen dürfen. Das fordert die Bezirksverwaltung NRW II der Gewerkschaft "Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr" (ÖTV) mit Sitz in Bochum."Auch wenn die meisten Ruhrgebietsstädte stark überschuldet sind, dürfen sie nicht in Handlungsunfähigkeit ersticken und nur noch stur die Konsolidierung ihres Etats durchziehen - koste es, was es wolle", erklärte Michael Wiese, Tarifsekretär der ÖTV-Bezirksverwaltung NRW II, im Gespräch mit dem Informationsdienst Ruhr In solchen Fällen müßten die zuständigen Bezirksregierungen, so Wiese, den Kommunen wenigstens etwas Spielraum lassen.Vor der ersten Tarifrunde im öffentlichen Dienst am 29. Januar kritisierte die ÖTV nochmals die Pläne der Arbeitgeber, bei nahezu allen Überstunden die Zuschlagspflicht (Angestellte und Beamte: 12,5 bis 20 Prozent des normalen Stundenlohns, Arbeiter: 25 Prozent) aufzuheben. "Arbeitsverdichtung und Einkommensverluste - jedes ist für sich allein vielleicht noch zu schlucken, im Doppelpack für uns als Gewerkschaft aber nicht zu akzeptieren", betonte Wiese.Viele Mitglieder würden dann ein Minus auf dem Konto akzeptieren, wenn mit dem eingesparten Geld neue Stellen geschaffen würden. Dies sei, so der Tarifsekretär, bislang aber nicht geschehen.Nach dem Stichwort "Lebensarbeitszeit-Konto" gefragt, zeigte sich Wiese eher skeptisch: "Diese Vorleistungen sind einseitige Belastungen in Richtung Arbeitnehmer. Die angesammelten Überstunden sind ein Wertguthaben, das von den Arbeitgebern in finanzieller Form verzinst werden müßte."Ein weiteres Problem: Lohnt es sich überhaupt für den Arbeitnehmer, über einen solch langen Zeitraum Überstunden anzusammeln? "Es birgt eine große Gefahr. Denn wer garantiert mir, daß ich bis zur Pensionierung an meiner Arbeitsstelle verbleibe. Und Zeitkonten können nicht einfach ins neue Beschäftigungsverhältnis mitgenommen werden", verdeutlicht Wiese. Schon heute liegt bundesweit die durchschnittliche Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses, so Wiese, unter fünf Jahren...Pressekontakt: ÖTV-Bezirksverwaltung NRW II, Michael Wiese, Telefon: 0234/ 33308-20, Fax: -84, E-Mail: michael.wiese@oetv.de