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Verlagerung eines Waltroper Traditionsunternehmens erfordert Regionalplanänderung / Ruhrparlament fasst Erarbeitungsbeschluss

Essen/Waltrop (idr). Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat in ihrer heutigen Sitzung (14. Dezember) die Weichen für die mögliche Verlagerung eines Waltroper Traditionsunternehmens auf eine Bergehalde im Süden des Stadtgebietes gestellt. Die Stadt Waltrop hat die Änderung des Regionalplans angeregt, um die planerischen Voraussetzungen für eine gewerblich-industrielle Entwicklung auf der neuen Fläche zu schaffen. Am bisherigen Standort stößt das Unternehmen an seine Kapazitätsgrenzen. Vorgesehen ist die Verlagerung auf eine landwirtschaftlich genutzte, ehemalige Bergehalde zwischen der Straße "Im Dicken Dören", der "Mengeder Straße" und dem Dortmund-Ems-Kanal. Mit der Bereitstellung einer geeigneten Fläche möchte die Stadt einen der größten Arbeitgeber Waltrops im Stadtgebiet halten. Die RVR-Verbandsversammlung hat heute den Erarbeitungsbeschluss gefasst. Ziel ist die Umwidmung der Fläche vom bisherigen Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich in einen zweckgebundenen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIBz). Die Änderung des Regionalplans erfordert eine Ausnahmeregelung für die Festlegung eines im Freiraum gelegenen Gewerbegebiets, die im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen verankert ist. Die Öffentlichkeitsbeteiligung startet Anfang 2019. Die Verfahrensunterlagen werden bei der Kreisverwaltung in Recklinghausen und dem Regionalverband Ruhr in Essen öffentlich ausgelegt. HINWEIS FÜR DIE REDAKTIONEN: Die Beschlussvorlage 13/1252 finden Sie unter www.ruhrparlament.dePressekontakt: RVR, Pressestelle, Barbara Klask, Telefon 0201/2069-201, E-Mail: klask@rvr.ruhr

Essen/Waltrop (idr). Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat in ihrer heutigen Sitzung (14. Dezember) die Weichen für die mögliche Verlagerung eines Waltroper Traditionsunternehmens auf eine Bergehalde im Süden des Stadtgebietes gestellt. Die Stadt Waltrop hat die Änderung des Regionalplans angeregt, um die planerischen Voraussetzungen für eine gewerblich-industrielle Entwicklung auf der neuen Fläche zu schaffen.

Am bisherigen Standort stößt das Unternehmen an seine Kapazitätsgrenzen. Vorgesehen ist die Verlagerung auf eine landwirtschaftlich genutzte, ehemalige Bergehalde zwischen der Straße "Im Dicken Dören", der "Mengeder Straße" und dem Dortmund-Ems-Kanal. Mit der Bereitstellung einer geeigneten Fläche möchte die Stadt einen der größten Arbeitgeber Waltrops im Stadtgebiet halten.

Die RVR-Verbandsversammlung hat heute den Erarbeitungsbeschluss gefasst. Ziel ist die Umwidmung der Fläche vom bisherigen Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich in einen zweckgebundenen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIBz). Die Änderung des Regionalplans erfordert eine Ausnahmeregelung für die Festlegung eines im Freiraum gelegenen Gewerbegebiets, die im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen verankert ist.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung startet Anfang 2019. Die Verfahrensunterlagen werden bei der Kreisverwaltung in Recklinghausen und dem Regionalverband Ruhr in Essen öffentlich ausgelegt.

HINWEIS FÜR DIE REDAKTIONEN: Die Beschlussvorlage 13/1252 finden Sie unter www.ruhrparlament.de

Pressekontakt: RVR, Pressestelle, Barbara Klask, Telefon 0201/2069-201, E-Mail: klask@rvr.ruhr

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