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Weniger Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche im Ruhrgebiet

Düsseldorf/Metropole Ruhr (idr). 4.417 Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen die Jugendämter in der Metropole Ruhr im vergangenen Jahr. Das waren 19,1 Prozent weniger als 2017, haben die Statistiker des Regionalverbandes Ruhr (RVR) auf Grundlage der Zahlen des Statistischen Landesamtes IT.NRW errechnet. Der Rückgang ist vor allem auf die Abnahme der unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland zurückzuführen. 2018 kamen 1.090 unbegleitete Minderjährige ins Ruhrgebiet, 46,7 Prozent weniger als im Jahr zuvor. 1.820 der im vergangenen Jahr im Ruhrgebiet unter den Schutz des Jugendamtes gestellten Kinder und Jugendlichen waren jünger als 14 Jahre. Neben der unbegleiteten Einreise aus dem Ausland waren Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils und Beziehungsprobleme der Eltern die häufigsten Gründe für Inobhutnahmen. Schutzmaßnahmen werden vom Jugendamt durchgeführt, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz von Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheint. Infos: www.it.nrwPressekontakt: IT.NRW, Pressestelle, Telefon: 0211/9449-6660, E-Mail: pressestelle@it.nrw.de; RVR, Karim Taibi, Telefon: 0201/2069-239, E-Mail: taibi@rvr.ruhr

Düsseldorf/Metropole Ruhr (idr). 4.417 Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen die Jugendämter in der Metropole Ruhr im vergangenen Jahr. Das waren 19,1 Prozent weniger als 2017, haben die Statistiker des Regionalverbandes Ruhr (RVR) auf Grundlage der Zahlen des Statistischen Landesamtes IT.NRW errechnet. Der Rückgang ist vor allem auf die Abnahme der unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland zurückzuführen. 2018 kamen 1.090 unbegleitete Minderjährige ins Ruhrgebiet, 46,7 Prozent weniger als im Jahr zuvor.

1.820 der im vergangenen Jahr im Ruhrgebiet unter den Schutz des Jugendamtes gestellten Kinder und Jugendlichen waren jünger als 14 Jahre. Neben der unbegleiteten Einreise aus dem Ausland waren Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils und Beziehungsprobleme der Eltern die häufigsten Gründe für Inobhutnahmen.

Schutzmaßnahmen werden vom Jugendamt durchgeführt, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz von Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheint.

Infos: www.it.nrw

Pressekontakt: IT.NRW, Pressestelle, Telefon: 0211/9449-6660, E-Mail: pressestelle@it.nrw.de; RVR, Karim Taibi, Telefon: 0201/2069-239, E-Mail: taibi@rvr.ruhr

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