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"Wildgrillen" kann teuer werden: Ranking beleuchtet Großstädte

Metropole Ruhr/Bochum/Dortmund/Duisburg/Essen (idr). Auch wenn der Sommer aktuell etwas schwächelt: Zum gemeinschaftlichen Grillen trifft man sich mit Freunden. Oft auf dem eigenen Balkon oder im Garten - wer das nicht zur Verfügung hat, nutzt gern öffentliche Plätze. Genau dann gilt es aber Verschiedenes zu beachten: In vielen Städten ist das Grillen nur auf ausgewiesenen Flächen gestattet und kann bei einem Verstoß ein sattes Bußgeld nach sich ziehen. In Naturschutzgebieten und Wäldern ist es ohnehin verboten. Ebenso ist darauf zu achten, einen Mindestabstand von 100 Metern zu umstehenden Bäumen einzuhalten und den Grill nicht direkt auf der Grasnarbe zu platzieren. Das Vergleichsportal Netzsieger hat mögliche Strafen sowie die Grillflächen der 20 größten deutschen Städte untersucht und miteinander verglichen. In Städten wie Essen, in denen das Grillen prinzipiell in allen Grünanlagen erlaubt ist, kommen "Wildgriller" dementsprechend ohne Bußgeld davon. In anderen Städten wird eine Strafgebühr ab fünf Euro fällig, oft muss man aber auch 20 (Dortmund) bis 35 Euro (Duisburg, Bochum) und mehr berappen. Die meisten Städte in der Metropole Ruhr stellen den Großteil ihrer Grünflächen bereit. Als bundesweiter "Bußgeld-Erster" kassiert Frankfurt am Main für unerlaubtes Grillen auf öffentlichen Flächen mindestens 120 Euro Bußgeld. Weitere Infos unter https://www.netzsieger.de/ratgeber/so-teuer-ist-wildgrillenPressekontakt: Netzsieger, Anne Rüttgerkamp, Telefon: 030/5557912-31, E-Mail: aruettgerkamp@netzsieger.de

Metropole Ruhr/Bochum/Dortmund/Duisburg/Essen (idr). Auch wenn der Sommer aktuell etwas schwächelt: Zum gemeinschaftlichen Grillen trifft man sich mit Freunden. Oft auf dem eigenen Balkon oder im Garten - wer das nicht zur Verfügung hat, nutzt gern öffentliche Plätze. Genau dann gilt es aber Verschiedenes zu beachten: In vielen Städten ist das Grillen nur auf ausgewiesenen Flächen gestattet und kann bei einem Verstoß ein sattes Bußgeld nach sich ziehen. In Naturschutzgebieten und Wäldern ist es ohnehin verboten. Ebenso ist darauf zu achten, einen Mindestabstand von 100 Metern zu umstehenden Bäumen einzuhalten und den Grill nicht direkt auf der Grasnarbe zu platzieren.

Das Vergleichsportal Netzsieger hat mögliche Strafen sowie die Grillflächen der 20 größten deutschen Städte untersucht und miteinander verglichen. In Städten wie Essen, in denen das Grillen prinzipiell in allen Grünanlagen erlaubt ist, kommen "Wildgriller" dementsprechend ohne Bußgeld davon. In anderen Städten wird eine Strafgebühr ab fünf Euro fällig, oft muss man aber auch 20 (Dortmund) bis 35 Euro (Duisburg, Bochum) und mehr berappen. Die meisten Städte in der Metropole Ruhr stellen den Großteil ihrer Grünflächen bereit.

Als bundesweiter "Bußgeld-Erster" kassiert Frankfurt am Main für unerlaubtes Grillen auf öffentlichen Flächen mindestens 120 Euro Bußgeld.

Weitere Infos unter https://www.netzsieger.de/ratgeber/so-teuer-ist-wildgrillen

Pressekontakt: Netzsieger, Anne Rüttgerkamp, Telefon: 030/5557912-31, E-Mail: aruettgerkamp@netzsieger.de

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