Wissenschaftsmagazin deckt Lücken im neuen Doppelpass-Recht auf
|Metropole RuhrNRWBochum
Bochum.(idr). Gesetzeslücken beim neuen "Doppelpass"-Recht ist die aktuelle Ausgabe des Bochumer Wissenschaftsmagazis "Rubin" auf der Spur. Die doppelte Staatsbürgerschaft, so Prof. Friedrich Schnapp in seinem Beitrag, ist in seinem Aufwand für die Landesregierung noch sehr unübersichtlich. Allein die Überwachung des Optionsrechts - also der Entscheidung für oder gegen die deutsche Staatsbürgerschaft - bedeutet großen Aufwand.
Ebenso unübersichtlich ist das vermutliche Aufkommen an Gerichtsprozessen um Fragen der Mehrstaatigkeit - zu viele auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe im neuen Gesetz bieten hier Streitstoff. Ein heikler Fall tritt auch dann ein, wenn zweistaatige Eltern unter 23 Jahren in Deutschland Kinder bekommen: Diese Kinder sind dann Deutsche, ohne der Optionspflicht zu unterliegen.
Seit Januar dieses Jahres gilt das neue Gesetz. Seitdem erhalten alle Kinder, die in Deutschland geboren werden, zwei Pässe - wenn mindestens ein Elternteil seit wenigstens acht Jahren hier lebt. Spätestens an ihrem 18. Geburtstag müssen sie sich dann für eine Staatsangehörigkeit entscheiden und verlieren die andere.Pressekontakt: Ruhr-Uni Bochum, Juristische Fakultät, Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp, Telefon: 0234/32-22239
Bochum.(idr). Gesetzeslücken beim neuen "Doppelpass"-Recht ist die aktuelle Ausgabe des Bochumer Wissenschaftsmagazis "Rubin" auf der Spur. Die doppelte Staatsbürgerschaft, so Prof. Friedrich Schnapp in seinem Beitrag, ist in seinem Aufwand für die Landesregierung noch sehr unübersichtlich. Allein die Überwachung des Optionsrechts - also der Entscheidung für oder gegen die deutsche Staatsbürgerschaft - bedeutet großen Aufwand.
Ebenso unübersichtlich ist das vermutliche Aufkommen an Gerichtsprozessen um Fragen der Mehrstaatigkeit - zu viele auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe im neuen Gesetz bieten hier Streitstoff. Ein heikler Fall tritt auch dann ein, wenn zweistaatige Eltern unter 23 Jahren in Deutschland Kinder bekommen: Diese Kinder sind dann Deutsche, ohne der Optionspflicht zu unterliegen.
Seit Januar dieses Jahres gilt das neue Gesetz. Seitdem erhalten alle Kinder, die in Deutschland geboren werden, zwei Pässe - wenn mindestens ein Elternteil seit wenigstens acht Jahren hier lebt. Spätestens an ihrem 18. Geburtstag müssen sie sich dann für eine Staatsangehörigkeit entscheiden und verlieren die andere.
Pressekontakt: Ruhr-Uni Bochum, Juristische Fakultät, Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp, Telefon: 0234/32-22239