Zahl der Sorgerechtsentziehungen im Ruhrgebiet rückläufig
|Metropole RuhrSoziales
Düsseldorf/Metropole Ruhr (idr). Gegen den NRW-Trend ging die Zahl der Sorgerechtsentziehungen in der Metropole Ruhr zurück. 1.489 gerichtliche Maßnahmen zum Entzug der elterlichen Sorge wurden 2018 durchgeführt. Das waren 5,1 Prozent weniger Fälle als im Vorjahr. Das haben die Statistiker des Regionalverbandes Ruhr (RVR) auf Grundlage der Zahlen des Statistischen Landesamtes IT.NRW errechnet. Landesweit gab es im Jahresvergleich 5,6 Prozent mehr Maßnahmen.
Die Gerichte im Ruhrgebiet ordnete in 672 Fällen (minus 3,4 Prozent) den vollständigen und in 808 Fällen (minus 11,2 Prozent) den teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. Die Einschränkung oder der Entzug des elterlichen Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen besteht.
Infos: www.it.nrwPressekontakt: IT.NRW, Pressestelle, Telefon: 0211/9449-6660, E-Mail: pressestelle@it.nrw.de; RVR, Karim Taibi, Telefon: 0201/2069-239, E-Mail: taibi@rvr.ruhr
Düsseldorf/Metropole Ruhr (idr). Gegen den NRW-Trend ging die Zahl der Sorgerechtsentziehungen in der Metropole Ruhr zurück. 1.489 gerichtliche Maßnahmen zum Entzug der elterlichen Sorge wurden 2018 durchgeführt. Das waren 5,1 Prozent weniger Fälle als im Vorjahr. Das haben die Statistiker des Regionalverbandes Ruhr (RVR) auf Grundlage der Zahlen des Statistischen Landesamtes IT.NRW errechnet. Landesweit gab es im Jahresvergleich 5,6 Prozent mehr Maßnahmen.
Die Gerichte im Ruhrgebiet ordnete in 672 Fällen (minus 3,4 Prozent) den vollständigen und in 808 Fällen (minus 11,2 Prozent) den teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. Die Einschränkung oder der Entzug des elterlichen Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen besteht.