Die wahlberechtigten Bürger*innen des Ruhrgebiets haben am 13. September 2020 erstmals die Möglichkeit, mit ihrer Stimme die 91 Mitglieder des Ruhrparlaments – über die aufgestellten Listen der teilnehmenden Parteien und Wählergruppen – direkt zu wählen. Bis dato war die Verbandsversammlung des RVR ein sogenanntes Entsendeparlament. Das bedeutet, die Mitglieder wurden nicht direkt gewählt, sondern von den Räten und Kreistagen der Mitgliedskörperschaften ins Ruhrparlament entsandt.